Die Wasserschutzgebiete sind jeweils in Wasserschutzzonen (I-III) unterteilt. Schutzzone I schützt den Fassungsbereich der Entnahmebrunnen. Bei Schutzzone II handelt es sich um das engere und bei Schutzzone III um das weitere Schutzgebiet. Mit Ausnahme vom Schutzgebiet Lörick wird das weitere Schutzgebiet nochmals in die Zonen III A und III B unterteilt. Für die betroffenen Rheinabschnitte ist zudem eine Sonderzone Rhein festgesetzt.
Je nach Wasserschutzzone gelten bestimmte Nutzungs- und Handlungseinschränkungen, die in entsprechenden Verordnungstexten geregelt sind.
Weitere Informationen zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten, sowie die Karten der einzelnen Schutzgebiete und Schutzzonen können auch auf den Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf nachgeschlagen werden.