Festsetzung der Überschwemmungsgebiete für Rhein, Düssel und andere Bäche in Düssedorf
Bundesweit wurden an vielen Gewässern Überschwemmungsgebiete ausgewiesen und festgesetzt. Hierunter versteht man Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Als Berechnungsgrundlage für die Überschwemmungsgebietsflächen dient ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen bestimmte Regeln und Verbote zu beachten sind, dient der Information der betroffenen Anlieger, der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Verringerung von Hochwasserschäden. Mit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.
Für folgende Gewässer hat die Bezirksregierung Düsseldorf die förmlichen Festsetzungsverfahren abgeschlossen:
Anger, Dickelsbach, Galkhausener Bach, Garather Mühlenbach, Itter, Nördliche Düssel und Kittelbach, Rhein, Schwarzbach, Südliche Düssel/Ungeteilte Düssel und Nebengewässer (Eselsbach, Hoxbach) sowie Viehbach
Die Unterlagen und weiteren Informationen über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten können über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden Bezirksregierung Düsseldorf
Weitere Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz sind auch auf folgenden Internetseiten zu finden: