Als Eingangsgrößen für die Berechnung des Kraftfahrzeugverkehrs wurden einbezogen:
- Zahl der verkehrenden Kfz
- Lkw-Anteil
- zulässige Geschwindigkeit
- Fahrbahnbelag
- Ampeln
- Steigungen
Die Lärmimmissionen des Straßenbahnverkehrs werden nach den Richtlinien der Schall 03 berechnet. Die flächigen Berechnungen beziehen alle oberirdischen Schienenstrecken der Rheinischen Bahngesellschaft AG im Stadtgebiet Düsseldorf ein.
Als Eingangsgrößen für die Berechnung des Straßenbahnverkehrs wurden einbezogen (Angaben wurden von der Rheinbahn zur Verfügung gestellt):
- Zahl der verkehrenden Züge, getrennt für Tag und Nacht
- Zuggattung (Straßenbahn, Stadtbahn)
- Anzahl Fahrzeugachsen
- Fahrgeschwindigkeit
- Scheibenbremsanteil
Als Ergebnis liegt für das gesamte Stadtgebiet der Beurteilungspegel in 5-dB(A)-Klassen sowohl für den Tag als auch für die Nacht vor. Die farbige Darstellung bezieht sich auf eine Höhe von 4 m über Geländeoberkante und entspricht somit etwa der Geräuschbelastung am 1. Obergeschoss von Wohngebäuden.
Stand der Berechnungen ist Dezember 2021. Eine regelmäßige Aktualisierung ist vorgesehen.
Grundsätzlich ist aus dem Kartenmaterial das Ausmaß der Lärmbelastung an den Düsseldorfer Hauptverkehrsstraßen abzulesen. Für kleinräumige Aussagen, zum Beispiel für die Festlegung der notwendigen Schalldämmung von Fassaden und Fenstern, sind detailliertere Berechnungen erforderlich.
Hinweis: Neben dem Straßenverkehr treten im Stadtgebiet weitere Lärmquellen – wie Eisenbahn- und Flugverkehr, Industrie und Gewerbe - auf, die in diesen Karten nicht dargestellt sind.