Erforderliche Genehmigungen
Erforderliche Genehmigungen
Voraussetzung für die Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser auf einem Grundstück ist in jedem Fall eine separate Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht seitens des Stadtentwässerungsbetriebs Düsseldorf. Bitte wenden Sie sich daher im Falle einer geplanten Versickerung von Niederschlagswasser immer auch parallel an den Stadtentwässerungsbetrieb.
Der Übergang der Abwasserbeseitigungspflicht von der Stadt Düsseldorf auf den Grundstückeigentümer ist zeitlich gebunden an die Geltungsdauer der Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht des Stadtentwässerungsbetriebes und die Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Umweltschutzbehörde. Nach der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist der Antragsteller oder die Antragstellerin in jeder Hinsicht rechtlich dafür verantwortlich, dass auf dem Grundstück eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung durchgeführt wird. Der Betreiber oder die Betreiberin haftet für alle Schäden, die durch mangelhaften Zustand, vorschriftswidriges Benutzen oder nicht sachgemäßes Bedienen der Versickerungsanlage entstehen.
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist erlaubnispflichtig. Inwieweit eine Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, sollte schon vor einer Antragstellung mit der Unteren Umweltschutzbehörde abgestimmt werden. Im Rahmen dieser Abstimmung werden auch die hydrogeologischen und örtlichen Voraussetzungen für eine Versickerung geprüft.
Für die Beantragung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Umweltschutzbehörde der Stadt Düsseldorf werden benötigt:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- Erläuterungsbericht mit Angaben zu Art und Größe der Versickerungsanlage
- Berechnung zur Versickerungsanlage
- Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:1000 mit Darstellung der Versickerungsanlage
- Detailzeichnung mit Querschnitt der Versickerungsanlage
- Seit dem 01.10.2024 muss gemäß der Neufassung des Arbeitsblatts DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" ggf. auch ein Überflutungsnachweis geführt werden: bei Grundstücken mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche (Dachflächen, sonstige versiegelte Flächen) muss die Sicherheit gegen Überflutung bzw. eine kontrollierte schadlose Überflutung des Grundstücks rechnerisch nachgewiesen werden.
Bitte reichen Sie eine digitale Version (PDF-Format) sowie drei Papierexemplare Ihres Antrags ein.