Die häufigsten Fragen in Kürze
Wer bekommt Urkunden?
Urkunden können folgende Personen erhalten:
- die beurkundete Person
- Ehegatten und Lebenspartnerschaften
- Vorfahren (Eltern, Großeltern...)
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel...)
- Personen, die für einen rechtlichen Zweck Urkunden benötigen
- Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden
Antragsteller müssen sich ausweisen können.
Wenn Sie jemanden bevollmächtigen möchten, müssen Sie der bevollmächtigten Person eine unterschriebene Vollmacht und zum Unterschriftenvergleich eine Kopie Ihres Ausweises geben.
Wie bekomme ich Urkunden?
Urkunden werden Ihnen innerhalb von 10 Tagen ab Zahlungseingang mit der Post zugesandt, egal wie Sie die Urkunden bestellen.
Folgende Bestellmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Online über unser Service-Portal
- persönlich in der Servicestelle im Erdgeschoss Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhrzusätzlich Donnerstags von 14 bis 16 Uhr
- schriftlich an Standesamt DüsseldorfInselstr. 1740479 Düsseldorf
Bei schriftlichen Bestellungen kann es bis zu 4 Wochen dauern bis Ihnen die Urkunde vorliegt, da Sie zunächst eine Rechnung erhalten und uns einen Zahlungsnachweis übersenden müssen.
Welche Gebühren fallen an?
- je Urkunde 15 Euro
- für jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der selben Urkunde 7,50 Euro
Wenn Sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie 50% Rabatt.
Wie kann ich bezahlen?
Online haben Sie folgende Bezahlmöglichkeiten
- Onlineüberweisung
- PayPal
- Kreditkarte
- Giropay
Bei schriftlichen Bestellungen
erhalten Sie eine Rechnung, die Sie überweisen können
Bei persönlicher Bestellung können Sie zahlen mit
- Debitkarten (girocard, Maestro, V Pay)
- Kreditkarten - auch kontaktlos (Mastercard und Visa; American Express wird derzeit nicht akzeptiert)
- mobilePayment (Google Pay und Apple Pay)
Barzahlungen sind derzeit nicht möglich.
Welche Urkunden erhalte ich?
Urkunden über Geburten der letzten 110 Jahre
- wenn die Geburt in Düsseldorf stattgefunden hat
- wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde
Urkunden über Eheschließungen der letzten 80 Jahre
- wenn die Ehe in Düsseldorf stattgefunden hat
- wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag nachbeurkundet wurde
Urkunden über eingetragene Lebenspartnerschaften
- wenn die Lebenspartnerschaft von 2001 bis 2017 in Düsseldorf begründet wurde
- wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde
Urkunden über Sterbefälle der letzten 30 Jahre
- wenn der Sterbefall in Düsseldorf stattgefunden hat
- wenn der Sterbefall im Ausland stattgefunden hat und in Düsseldorf auf Antrag beurkundet wurde
Urkunden älteren Datums erhalten Sie im Stadtarchiv.
Welche Arten von Urkunden gibt es?
Beglaubigte Abschriften aus den Registern
sind am aussagekräftigsten und werden zum Beispiel für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt. Alle eingetragenen Änderungen werden angezeigt.
deutsche Urkunden
werden in DIN A4 und DIN A5 ausgestellt. Diese können für die meisten Anliegen in Deutschland vorgelegt werden.
Internationale Urkunden
sind tabellarische Urkunden ausschließlich für das Ausland. Sie werden in allen Sprachen der Europäischen Union und türkisch ausgestellt.
Nachweise über die Geburt
- beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- Geburtsurkunde
- internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
Nachweise über die Eheschließung
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Eheurkunde
- internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
Nachweise über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- internationale (mehrsprachige) Lebenspartnerschaftsurkunden
Nachweise über den Sterbefall
- beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
- Sterbeurkunde
- internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde
Internationale (mehrsprachige) Urkunden
Diese Urkunden können als Nachweis einer Geburt, einer Eheschließung, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder eines Sterbefalls zur Verwendung im Ausland oder zur Vorlage bei einer Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt werden.
Diese Urkunden sind tabellarisch aufgebaut. Die Felder sind auf der Vorderseite in englisch, deutsch und französisch ausgefüllt. Auf der Rückseite sind alle Sprachen der europäischen Union und türkisch aufgelistet.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Urkunden
Geburt
Geburtsurkunden enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Geschlecht der Eltern
- Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und die Abstammung der Person werden dargestellt
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Hinweis auf z.B. die Eheschließung der Eltern, Geburtsdaten der Eltern und eigene Kinder
Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Ehe
Eheurkunden enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
- Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Eheschließenden
Mehrsprachige (internationale) Eheurkunde enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender in der Ehe
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname beider Eheschließender
- Geschlecht beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender nach der Eheschließung
- Alle Veränderungen des Namens beider Eheschließenden und zum Bestand der Ehe werden dargestellt
- Hinweis z.B. auf die Geburtsdaten der Eheschließenden
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Sterbefall
Sterbeurkunden enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Sterbedatum und -ort
- Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Familienstand der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
Mehrsprachige (internationale) Eheurkunde enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Sterbedatum und -ort
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Geschlecht der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Geschlecht der verstorbenen Person
- Sterbedatum, Sterbezeit und Adresse des Sterbeortes
- Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Familienstand der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Hinweis auf die Geburts- und Eheschließungsdaten der verstorbenen Person i
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Lebenspartnerschaft
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Lebenspartnerschaft
- Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
- Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Lebenspartner
Mehrsprachige (internationale) Lebenspartnerschaftsurkunde enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
- Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner in der Lebenspartnerschaft
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Auflösung der Lebenspartnerschaft
Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
- Vor- und Familienname beider Lebenspartner
- Geschlecht beider Lebenspartner
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
- Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner nach der Lebenspartnerschaft
- Alle Veränderungen des Namens beider Lebenspartner und zum Bestand der Lebenspartnerschaft werden dargestellt
- Hinweise z.B. auf die Geburtsdaten der Lebenspartner
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
Seit dem 01.01.2009 werden Berufe und akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.