Wer meldet den Sterbefall?
Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen öffentlichen Einrichtung, ist diese zur Meldung an das Standesamt verpflichtet.
In anderen Fällen sind verpflichtet:
- Angehörige der verstorbenen Person, die im gleichen Haushalt leben
- Personen, in deren Haushalt jemand verstorben ist
- jede andere Person, die beim Eintritt des Todes anwesend war
Kann die Todesursache nicht durch einen Arzt festgestellt werden, ist die zuständige Polizeibehörde zu benachrichtigen. Sie ist dann auch für die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt zuständig.
Bei fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.