Wer beurkundet den Sterbefall?

Jede Person, die in Düsseldorf verstirbt, wird beim Standesamt Düsseldorf beurkundet.

Ist eine Frist zu beachten?

Der Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Freitag) dem Standesamt schriftlich mitzuteilen.

Wer meldet den Sterbefall?

Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen öffentlichen Einrichtung, ist diese zur Meldung an das Standesamt verpflichtet.

In anderen Fällen sind verpflichtet:

  • Angehörige der verstorbenen Person, die im gleichen Haushalt leben
  • Personen, in deren Haushalt jemand verstorben ist
  • jede andere Person, die beim Eintritt des Todes anwesend war

Kann die Todesursache nicht durch einen Arzt festgestellt werden, ist die zuständige Polizeibehörde zu benachrichtigen. Sie ist dann auch für die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt zuständig.

Bei fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen können je nach "persönlichen Umständen" verschieden sein.
Auf der folgenden Seite haben wir vorab versucht, die in der Regel notwendigen Unterlagen zu erläutern.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wo bekomme ich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland?

Soll eine verstorbene Person im Ausland beigesetzt werden, wird für die Überführung ein Leichenpass benötigt.

Diesen erhalten Sie beim Standesamt Düsseldorf, wenn der Sterbefall in Düsseldorf eingetreten ist. Ist die Person in einer anderen Stadt verstorben, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ordnungsbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Sterbefall
Beurkundung eines Sterbefalls gebührenfrei
Sterbeurkunde 15,00 EUR
internationale Sterbeurkunde 15,00 EUR
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird die Hälfte der
jeweiligen Gebühr
Leichenpass 25,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls 60,00 EUR
Themenübersicht Sterbefall