Die häufigsten Fragen vor einer Eheschließung im Ausland

Ist eine im Ausland geschlossene Ehe gültig?

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde. Außerdem müssen beide ehefähig sein, also nach ihrem Heimatrecht heiraten dürfen. Es gelten daher also grundsätzlich die selben Voraussetzungen, wie bei einer Eheschließung in Deutschland.

Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, erkundigen Sie sich bitte zusätzlich bei Ihrer Auslandsvertretung, ob die Eheschließung auch dort gültig ist.

Was benötige ich für eine Eheschließung im Ausland?

Diese Frage kann Ihnen nur die Stelle im Ausland beantworten, bei der Sie die Ehe schließen möchten.

Ich brauche eine Ledigkeitsbescheinigung

Es gibt verschiedene Nachweise der Ehefähigkeit.

Manchmal wird ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses Dokument bescheinigt, dass die beiden Verlobten einander nach deutschem Recht heiraten können.

In einigen Ländern reicht auch je eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (früher: Aufenthaltsbescheinigung) für jeden Verlobten mit Angabe Ihres Familienstandes vom Einwohnermeldamt am Wohnsitz. Diese können Sie mit Termin oder online im Bürgerbüro beantragen.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten möchte, wird manchmal ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt.

Dieses Dokument bescheinigt, dass die beiden Verlobten einander nach deutschem Recht heiraten können, weshalb für die Ausstellung Urkunden beider Partner notwendig sind.

Ehefähigkeitszeugnisse sind mehrsprachig und enthalten neben der deutschen Sprache alle Sprachen der Europäischen Union und türkisch.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist in der Regel 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Eheschließung erfolgen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht heiraten, muss ein neues Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden.

Wer bekommt ein Ehefähigkeitszeugnis?

Ehefähigkeitszeugnisse stellen Staaten für ihre Staatsangehörigen aus.

Das Standesamt Düsseldorf erteilt Ehefähgkeitszeugnisse für deutsche Staatsangehörige, die in Düsseldorf wohnen oder jetzt im Ausland und zuletzt in Düsseldorf wohnten.

Ausländische Staatsangehörige müssen sich an ihre Heimatbehörden wenden.

Nur Asylberechtigte, Staatenlose und anerkannte ausländische Flüchtlinge erhalten das Ehefähigkeitszeugnis auch beim deutschen Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Haben die Verlobten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten sind meist  Ehefähigkeitszeugnisse aus den jeweiligen Staaten erforderlich.

Wo bekomme ich ein Ehefähigkeitszeugnis?

Deutsche, Asylberechtigte, Staatenlose und anerkannte ausländische Flüchtlinge beantragen Ehefähigkeitszeugnisse beim Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wohnen Sie im Ausland, stellen Sie den Antrag am letzten Wohnsitz in Deutschland.

Sind beide Verlobte deutsch, genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Haben die Verlobten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten sind meist Ehefähigkeitszeugnisse aus den jeweiligen Ländern erforderlich.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich, was für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in Ihrem Heimatland erforderlich ist.

Wie bekomme ich ein Ehefähigkeitszeugnis?

Wenn das Standesamt Düsseldorf für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist, übersenden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen.

Die Unterlagen können je nach persönlichen Umständen verschieden sein und richten sich außerdem nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Familienstand.

Wir bitten Sie deshalb, unser Kontaktformular zu nutzen.

Grundsätzlich können nur Original-Dokumente (keine Kopien) akzeptiert werden.
Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen.
Ermächtigte Übersetzer finden Sie unter www.gerichts-dolmetscher.de.

Kann ich meinen Namen bei der Hochzeit im Ausland ändern?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.

Sind Sie deutsch und haben im Ausland einen Namen bestimmt, der nach deutschem Recht möglich ist, ist der im Ausland erklärte Name meistens auch in Deutschland gültig.

Erklären deutsche Staatsangehörige im Ausland einen Namen, der nach deutschem Recht nicht möglich ist, gilt der im Ausland erklärte Name üblicherweise in Deutschland nicht.

Es gibt Länder, in denen sich der Name nach der Hochzeit nicht ändert. Dann ändert sich für Deutsche der Name nach der Eheschließung nicht.

Für ausländische Staatsangehörige können andere Regeln gelten.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Eheschließung über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

Die häufigsten Fragen nach der Eheschließung im Ausland

Muss die Ehe anerkannt werden?

In Deutschland gibt es kein förmliches Anerkennungsverfahren für Eheschließungen im Ausland.

Nach Ihrer Hochzeit im Ausland müssen Sie die Ehe beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes melden.

Deutsche Staatsangehörige können zusätzlich die Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen.

 

Was muss ich nach der Eheschließung tun?

Nach Ihrer Hochzeit im Ausland müssen Sie die Ehe beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes melden.

Dafür legen Sie einen Nachweis über die Eheschließung vor. Dies ist meistens eine Heiratsurkunde. Teilweise muss diese Heiratsurkunde noch von weiteren Behörden durch Apostille oder Legalisation der deutschen Botschaft bestätigt werden. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.

Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen.

Ausländische Staatsangehörige sollen zusätzlich die Ausländerbehörde informieren.

Kann ich eine deutsche Heiratsurkunde erhalten?

Deutsche können Ihre Hochzeit aus dem Ausland in Deutschland nachbeurkunden lassen und danach eine deutsche Heiratsurkunde erhalten.

Dies gilt auch für Asylberechtigte, Staatenlose und anerkannte ausländische Flüchtlinge.

Mit dieser deutschen Heiratsurkunde können Sie überall die Gültigkeit der Eheschließung und Ihre Namensführung nachweisen.

Wie kann ich eine deutsche Heiratsurkunde erhalten?

Wenn einer von Ihnen deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser, Asylberechtigter oder anerkannter ausländischer Flüchtling ist, können Sie die Nachbeurkundung beantragen und dann eine deutsche Heiratsurkunde erhalten.

Die Nachbeurkundung kostet 125 Euro inklusive einer Urkunde. Weitere Urkunden können kostenpflichtig ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

Die Unterlagen können je nach persönlichen Umständen verschieden sein und richten sich außerdem nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Familienstand.

Wir bitten Sie deshalb, unser Kontaktformular  zu nutzen.

Wenn Sie eine Nachbeurkundung wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und reichen diesen mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes ein.

Haben beide Ehegatten keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland für die Nachbeurkundung zuständig.

Können wir nach der Hochzeit im Ausland den Namen ändern?

Nicht in jedem Land ist es möglich, einen gemeinsamen Namen zu erhalten. Außerdem ist nicht jede Namensführung, die im Ausland erklärt wurde, auch in Deutschland gültig.

Deutsche können nach der Eheschließung beim deutschen Standesamt eine Namenserklärung abgeben.

Dies gilt auch für Asylberechtigte, Staatenlose und anerkannte ausländische Flüchtlinge. Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an ihre Auslandsvertretung.

Bitte informieren Sie sich über Namensänderungen nach der Eheschließung.

Sollten Sie eine Namensänderung wünschen, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.