Südlich An der Piwipp
Anlass
Entlang der Straße An der Piwipp haben sich, außerhalb des bestehenden Nahversorgungszentrums am südlichen Ende der Kalkumerstraße, diverse Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten angesiedelt. Um das Zentrum nicht durch weitere Ansiedlungen zu schwächen, ergibt sich ein Planerfordernis, den Einzelhandel zu steuern.
Die Planungsziele für den aufzustellenden Bebauungsplan sind dabei die Sicherung von bestehenden Einzelhandelsbetrieben, die Steuerung der Erweiterungsmöglichkeiten von bestehenden Einzelhandelsbetrieben und die Verhinderung der Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsbetrieben.
Die REWE West e.G. beabsichtigt zudem, ihren bestehenden Nahversorgungsmarkt an der Ulmenstraße durch einen zeitgemäßen, hoch energieeffizienten Neubau auf dem Grundstück des früheren Baumarktes östlich des Knotens Ulmenstraße/ Kalkumer Straße/ An der Piwipp zu ersetzen. Mit dem Neubau soll die Versorgungsfunktion des Nahversorgungszentrums Kalkumer Straße gestärkt werden.
Gemäß Ratsbeschluss vom 19.09.2019 ist auf dem Grundstück des bisherigen Nahversorgungsmarktes der Neubau des Hallenbades Unterrath geplant. Der Neubau soll das bestehende Bad an der Mettlacher Straße, das stark sanierungsbedürftig ist, ersetzen.
Das bestehende Planungsrecht lässt die beiden oben genannten Vorhaben nicht zu. Der Bebauungsplan 01/009 wird somit aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Hallenbades und des Rewe-Marktes im Plangebiet an der Ulmenstraße zu schaffen.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich am Rande des Großmarktgeländes in Derendorf an der Stadtteilgrenze zu Unterrath. Es ist im Wesentlichen durch gewerbliche Strukturen kombiniert mit Einzelhandelsnutzungen geprägt. Das hiesige Nahversorgungszentrum Kalkumer Straße / Ulmenstraße soll entsprechend den Planungszielen im Rahmenplan Einzelhandel gestärkt werden. Ein bestehender Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb soll in neuer und größerer Form am Eckbereich Ulmenstraße / An der Piwipp ermöglicht werden. Die Planungen ermöglichen eine städtebauliche Neuordnung der Ecksituation Ulmenstraße / An der Piwipp und bieten die Chance, ein attraktives Entree für den Stadtteil Unterrath zu schaffen. Neben der Umsiedlung des Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebs soll an dieser Stelle auch ein neues Hallenbad als Ersatz für das derzeitige an der Mettlacher Straße errichtet werden.
Workshop
Im Rahmen des „Bäderkonzeptes 2020“ und der Diskussion um die Zukunft des stark sanierungsbedürftigen Schwimmbades in Unterrath hat die Bädergesellschaft Düsseldorf eine Machbarkeitsstudie zur Überprüfung eines eventuellen Alternativstandortes an der Ulmenstraße in Derendorf erarbeiten lassen.
Als Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des Unterrather Hallenbades fand am Dienstag, den 06. November 2018 ab 17:30 Uhr in der Aula der Elsa-Brandstörm-Schule in Unterrath ein Workshopverfahren zur Qualitätssicherung statt. Die Bürgerinnen und Bürger bekamen bei dieser Veranstaltung die Möglichkeit, ihre Anregungen und Ideen für den aktuellen Hallenbadstandort in Unterrath als auch für den Alternativstandort an der Ulmenstraße in Derendorf zu äußern und zu diskutieren.
In den Workshopgruppen wurde intensiv und produktiv diskutiert. Das Durchspielen verschiedener Szenarien beispielsweise mit Modellbausteinen trug dazu bei, sich einen räumlichen Überblick über die Gesamtsituation zu verschaffen. Durch die hohe Anzahl an Workshoptischen hatte jeder Teilnehmer die Möglichkeit seine Anregungen und Bedenken zu äußern.
Die vielfältigen und zahlreichen Vorschläge wurden in einer Dokumentation zusammengefasst und können hier heruntergeladen werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Workshop hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 19.09.2019 die Verlagerung des Unterrather Hallenbades an die Ulmenstraße beschlossen.
Bebauungsplan
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist unter anderem erforderlich, um den Zielen des Rahmenplans Einzelhandel zu entsprechen. Das Nahversorgungszentrum Kalkumerstraße/Ulmenstraße soll gestärkt und die Neuentwicklung eines großflächigen Vollsortimenters planungsrechtlich gesichert werden.
Im Parallelverfahren wird für den Bereich des neuen Supermarktes der Flächennutzungsplan entsprechend geändert.
Vom 24. Juni bis 22. Juli wird der Bebauungsplanentwurf samt seiner Anlagen und Gutachten öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit Stellungnahmen zu den Planinhalten abzugeben.
An dieser Stelle können Sie sich die Unterlagen im oben genannten Zeitraum herunterladen. Oder kommen Sie ins Stadtplanungsamt auf die Brinckmannstraße 5, um sich die Pläne in Originalgröße anzusehen.
Im Anschluss werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und eventuell Änderungen an dem Plan vorgenommen, um die Unterlagen für den Satzungsbeschluss vorzubereiten.