Formelle Planverfahren

Kaistraße 1

Anlass

Konkreter Anlass für die Planung ist die Entscheidung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, das Grundstück zu veräußern, um ein Hochhaus zu errichten. Es ist vorgesehen, mit dem Hochhaus rund 21.300 m² oberirdische Bruttogeschossfläche (BGF) zu schaffen und Nutzungen für Büros, Gastronomie und Handel/Showrooms zu etablieren.

Eine Realisierung des Vorhabens auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts ist nicht möglich.

Plangebiet

Das rund 0,5 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, im Stadtteil Hafen, im südwestlichen Randbereich des Medienhafens südöstlich der Kaistraße.Das Plangebiet umfasst ein brachliegendes, vormals gewerblich genutztes Grundstück. Dieses ist derzeit annähernd vollständig versiegelt; lediglich in den Randbereichen sind kleinere Gehölze vorhanden.

Qualitätssicherndes Verfahren

Dem Bebauungsplanverfahren ging ein mehrstufiges qualitätssicherndes Verfahren in Form eines Investorenwettbewerbs voraus. Der Verkauf des Grundstückes an den Investor wurde in der Ratssitzung vom 04.07.2019 beschlossen.

Der Entwurf sieht ein in der Höhe gestaffeltes gewerblich genutztes Hochhaus vor, das sich diagonal über das Baugrundstück erstreckt und aufgrund dieser Ausrichtung zusammen mit der geringen Grundfläche Freibereiche schafft. Neben Büro- und Dienstleistungsnutzungen sind im Erdgeschossbereich Nutzungen vorgesehen, die zusammen mit den Freibereichen einen Mehrwert für die Öffentlichkeit darstellen.

Das Außenbild des geplanten Hochhauses soll durch eine transparente Glasfassade und durch eine diagonale Staffelung optisch in vier Bauteile gegliedert werden. Weiteres architektonisch/gestalterisches Charakteristikum sind Bügel aus Beton, die die gläsernen Gebäudeteile umfassen. Über den Gebäudeteilen schließen die Bügel sich zusammen und bilden darunterliegend Flächen für Dachgärten und Dachterrassen.

Bebauungsplan

Für das Plangebiet gilt aktuell der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5275/15; damit besteht Baurecht für das Vorhabengrundstück. Zur Umsetzung der Planung eines Hochhauskomplexes ist jedoch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und damit die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5275/15 notwendig. Von der Änderung betroffen ist u.a. die Art der baulichen Nutzung. Infolge der vorwiegend gewerblichen Nutzung als Bürostandort ist eine Änderung von Kerngebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehen.

Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Umsetzung des Siegerentwurfes planungsrechtlich gesichert werden. Der Bebauungsplan verfolgt das städtebauliche Ziel mit der Reaktivierung einer vorhandenen Brachfläche im Medienhafen einen attraktiven und modernen Bürostandort als markanten Hochpunkt zu entwickeln und attraktive (Frei-)räume auf der Fußgängerebene zu erhalten.

https://www.o-sp.de/duesseldorf/plan/uebersicht.php?pid=51054

Realisierung

Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens kann mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden.