Wohnungsbauoffensive 2030 geht in die Umsetzung
| Stadtentwicklung
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Düsseldorf hat das Potential 8.000 neue Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 zu aktivieren. Diese werden über das gesamte Stadtgebiet verteilt, in großen wie in kleinen Projekten entstehen."
Planungsdezernentin Cornelia Zuschke ergänzt: "Dabei spielen sowohl gute Kooperationen als auch die konsequente Anwendung der Werkzeuge des Baugesetzbuches eine Rolle."
Die Erfahrungen aus der Anwendung des Handlungskonzeptes Wohnen (HKW) über die vergangenen zehn Jahre haben dazu geführt, unter dem Dach eines Baulandmodelles alle Bausteine des Wohnungsbaus und der Baulandaktivierung zusammenzuführen, um gemeinsam in eine Richtung zu arbeiten. Dazu hat die Verwaltung nun innerhalb nur eines Monats Beschlussvorlagen fertig gestellt, die den zuständigen politischen Gremien im nächsten Sitzungslauf zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Evaluierung des HKW mit seinem preisgedämpften Segment hat gezeigt, dass das HKW mit der Quotierungregelung bei Projekten mit privaten Partnern neu und anwendungsorientierter aufgestellt werden muss. Daraus ergibt sich eine Quotierung von 50 Prozent Förderweg A und B und 50 Prozent freifinanziert. Auf städtischen Flächen werden 100 Prozent bezahlbarer Wohnraum inklusive gemeinwohlorientierter und innovativer Wohnbausteine über Konzeptausschreibungen angeboten. Dabei sind mindestens 60 Prozent geförderter Wohnungsbau, darüber hinaus gemeinwohlorientierte und innovative Wohnformen wie Senioren-, Azubi-, Studierenden-, und Baugruppen. Der freifinanzierte Anteil wird unter Berücksichtigung von Lage und Quartier gedeckelt. Die einzelnen Projekte werden durch die Ratsgremien beschlossen.
Das Baulandmodell enthält neben der Vertiefung der Potentialkataster die Vorkaufsrechtssatzungen, Kooperationsmodelle für die Wohnungswirtschaft bis hin zu einer Wohnbaukommission. Darüber hinaus bietet das Wohnungswesen durch Wohnraumschutzsatzungen, insbesondere mit ihren Vorgaben gegen Zweckentfremdung, weitere Möglichkeiten. Mit den großen Summen, die die Landeshauptstadt an Fördermitteln durch Bund und Land bereitgestellt bekommt, kann in Düsseldorf viel bewegt werden. Gleichzeitig adressiert Düsseldorf an den Bundes- und Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C, der für gedeckelte Mieten in der durch die Stadt vorgesehenen Höhe eine Gegenfinanzierung ermöglichen würde, was dieses Segment attraktiv für eine Umsetzung macht. Außerdem wünscht sich Düsseldorf als Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt eine finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Belegungsrechten.
Das Baugesetzbuch bietet weitergehende Befreiungsmöglichkeiten als bisher für eine mögliche Genehmigungskulisse (§31 III BauGB): In Fällen, wo früher Bauleitplanung erforderlich war, können durch die Anwendung dieser Rechtsvorschrift jetzt durch Befreiungen Wohnungen leichter genehmigt werden. So wird die Landeshauptstadt künftig bei Projekten ab 30 Wohnungen eine Quotierung fordern, so dass auch dadurch mehr öffentlich geförderter Wohnraum dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann.
Mit auf Realisierung ausgerichteten und partnerschaftlichen Projektentwicklungen und kooperativer Baulandaktivierung gelingt es trotz einer schwierigen Kulisse in der Immobilien- und Baubranche weiteren Wohnraum zu schaffen. Allerdings gilt es alle Anstrengungen zu unternehmen die großen, zusammenhängenden Flächenpotentiale in der Stadt zu aktivieren und dabei den Druck auf die Flächenhalter zu erhöhen.
Um den Spekulationshorizont nicht weiter anzuheizen, wurden die Bauleitplanungen dieser Flächen seit geraumer Zeit nicht weitergeführt. Die Bewertung dieser Flächen werden durch Verkehrswertbetrachtungen überprüft. Die Stadt handelt bei allen möglichen Aktivitäten auf der Grundlage dieser Verkehrswerte.
Insgesamt umfasst das Baulandmodell eine noch viel größere Vielfalt an Bausteinen, Aktivitäten und Werkzeugen, von denen aber nur die fünf zentralen Punkte in diesem Text vorgestellt wurden.