Ein historischer Garten ist ein Bauwerk, das vornehmlich aus Pflanzen, also aus lebendem Material, besteht, folglich vergänglich und erneuerbar ist, heißt es in der Charta von Florenz vom 15.12.1981, einer internationalen Übereinkunft von Denkmalpflegern, die auch als Charta der historischen Gärten bezeichnet wird.
Darin wird weiter ausgeführt: "Jede Restaurierung (…) darf erst nach Abschluss einer gründlichen Untersuchung (…) in Angriff genommen werden, so dass der wissenschaftliche Charakter des Eingriffs sichergestellt ist, ehe mit irgendwelchen Ausführungsarbeiten begonnen wird, muss diese Untersuchung in ein Planwerk einmünden, das kollegialer Prüfung und Abstimmung unterzogen wird."
Parkpflegewerke haben sich seit den 1980er-Jahren als wirksame Strategie zur Entwicklung und Pflege historischer Gärten und Parks etabliert und gelten heute als Standard in der Gartendenkmalpflege. Bei der Wiederherstellung der orkangeschädigten Garten- und Parkanlagen geht es nicht nur um bloßes Neupflanzen von Bäumen. Ein Gartendenkmal setzt sich in erster Linie durch Bäume, Alleen, Haine, Hecken, Sträucher und Gehölzbestände zusammen. Daneben gehören bauliche Bestandteile wie Wege, Plätze, Treppen, Brücken und Wasseranlagen dazu. Erst durch das Zusammenspiel aller Bestandteile bilden sich Parkräume, Kulissen und Blickbeziehungen. Alles ist geplant, nichts dem Zufall überlassen.