Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
hier: Verfahren nach der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf
Rechtsgrundlage der Datenerhebung:
§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),
Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
§ 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)
Art der gespeicherten Daten:
Vorname, Name
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort des Antragstellers
Baumarten, Ersatzpflanzungen
Kassenzeichen (Vertragsartennummer), Zahlbetrag, Bankverbindung
Frist für die Löschung / Dauer der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den gesetzlich vorgegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, soweit und solange die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen demnach bis zu 10 Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.
Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
hier: Friedhofsinformationssytem (FIM)
Rechtsgrundlage der Datenerhebung:
§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),
Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
§ 1 Abs. 1 Bestattungsgesetz für das Land NRW (BestG NRW),
§ 4 Abs. 1 BestG NRW, § 5 BestG NRW,
§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf (Friedhofssatzung)
§§ 14 ff der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf i.V.m der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf
Art der gespeicherten Daten:
a) Daten der/des Verstorbenen
Vorname, Name, Geburtsname
letzter Wohnort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer
Religionszugehörigkeit, Geburtsdatum, Sterbedatum, Sterbeort,
Grabart, Bestattungsart, Ort der Beisetzung (Friedhof, Grabfeld, Grabnummer)
b) Daten der/des Bestattungspflichtigen / Nutzungsberechtigten / Auftraggeber/in der Beisetzung / Rechtsnachfolger / Paten / sonstige Betroffene
Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Wohnort
Kassenzeichen (Vertragsartennummer), Zahlbetrag, Bankverbindung
c) Bestatter/in
Name und Anschrift des Bestattungsunternehmens, Email-Adresse
d) Bestimmungen und Verfügungen der/des Verstorbenen zur Wahl bestimmter Grabarten im Sinne des BestG NRW
e) Zielfriedhof und dessen Grabstätte bei Überführung von Urnen und deren Beisetzung außerhalb der Landeshauptstadt Düsseldorf
f) Weitere Daten, sofern sie von den Auftraggebern im Rahmen der Anmeldung der Beisetzung benannt werden (z.B. Religionszugehörigkeit, Nutzung der Orgel bei der Trauerfeier).
g) Gewerbetreibende, Name und Anschrift des Unternehmens, Email-Adresse, Vorname, Name des/der Mitarbeiters/in des Unternehmens
Frist für die Löschung / Dauer der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den gesetzlich vorgegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, soweit und solange die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Die Aufbewahrungspflicht des Bestattungsbuches beträgt 30 Kalenderjahre nach der letzten Eintragung und die dazugehörigen Unterlagen sind 10 Kalenderjahre nach Ausstellungsdatum aufzubewahren.
Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen demnach bis zu 10 Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.
Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
hier: ASPE (Erfassung meldepflichtiger, artengeschützter Tiere)
Rechtsgrundlage der Datenerhebung:
§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),
Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
i.V.m § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BundesartenschutzVO)
Art der gespeicherten Daten:
Vorname, Name des/der Tierhalters/in / Züchter/in
Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email-Adresse
Art des Tieres, Lebensalter, Anzahl
ggfls. weitere Kennzeichnungen (z.B. Ringnummer bei Vögeln)
Fristen für die Löschung:
Mit Aufgabe der Tierhaltung / Züchtung und bei Wohnortwechsel werden die erhobenen personenbezogenen Daten im Folgejahr gelöscht.
Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
hier: Erhebung der Reitabgabe und Ausgabe von Reiterplaketten und Steuermarken
Rechtsgrundlage der Datenerhebung:
§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),
Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
§ 58 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) i.V. mit dem Runderlass des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.02.1981
Art der gespeicherten Daten:
Vorname, Name des /der Pferdehalters/in
Straße, Hausnummer, Wohnort
Erteilte Plaketten-Nummer
Kassenzeichen (Vertragsartennummer), Bankverbindung
Frist für die Löschung / Dauer der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den gesetzlich vorgegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, soweit und solange die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen demnach bis zu 10 Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.