Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes

hier: Verfahren nach der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Rechtsgrundlage der Datenerhebung:

§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),

Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),

§ 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

 

Art der gespeicherten Daten:

Vorname, Name

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort des Antragstellers

Baumarten, Ersatzpflanzungen

Kassenzeichen (Vertragsartennummer), Zahlbetrag, Bankverbindung

 

Frist für die Löschung / Dauer der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den gesetzlich vorgegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, soweit und solange die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen demnach bis zu 10 Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.

 

Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes

hier: Friedhofsinformationssytem (FIM)

 

Rechtsgrundlage der Datenerhebung:

§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),

Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),

§ 1 Abs. 1 Bestattungsgesetz für das Land NRW (BestG NRW),

§ 4 Abs. 1 BestG NRW, § 5 BestG NRW,

§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf (Friedhofssatzung)

§§ 14 ff der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf i.V.m der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Art der gespeicherten Daten:

a)    Daten der/des Verstorbenen
Vorname, Name, Geburtsname
letzter Wohnort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer
Religionszugehörigkeit, Geburtsdatum, Sterbedatum, Sterbeort,
Grabart, Bestattungsart, Ort der Beisetzung (Friedhof, Grabfeld, Grabnummer)

b)    Daten der/des Bestattungspflichtigen / Nutzungsberechtigten / Auftraggeber/in der Beisetzung / Rechtsnachfolger / Paten / sonstige Betroffene
Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Wohnort
Kassenzeichen (Vertragsartennummer), Zahlbetrag, Bankverbindung

c)     Bestatter/in
Name und Anschrift des Bestattungsunternehmens, Email-Adresse

d)    Bestimmungen und Verfügungen der/des Verstorbenen zur Wahl bestimmter Grabarten im Sinne des BestG NRW

e)    Zielfriedhof und dessen Grabstätte bei Überführung von Urnen und deren Beisetzung außerhalb der Landeshauptstadt Düsseldorf

f)      Weitere Daten, sofern sie von den Auftraggebern im Rahmen der Anmeldung der Beisetzung benannt werden (z.B. Religionszugehörigkeit, Nutzung der Orgel bei der Trauerfeier).

g)    Gewerbetreibende, Name und Anschrift des Unternehmens, Email-Adresse, Vorname, Name des/der Mitarbeiters/in des Unternehmens

 

Frist für die Löschung / Dauer der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den gesetzlich vorgegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, soweit und solange die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Die Aufbewahrungspflicht des Bestattungsbuches beträgt 30 Kalenderjahre nach der letzten Eintragung und die dazugehörigen Unterlagen sind 10 Kalenderjahre nach Ausstellungsdatum aufzubewahren.

Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen demnach bis zu 10 Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.

 

Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes

hier: ASPE (Erfassung meldepflichtiger, artengeschützter Tiere)

 

Rechtsgrundlage der Datenerhebung:

§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),

Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

i.V.m § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BundesartenschutzVO)

 

Art der gespeicherten Daten:

Vorname, Name des/der Tierhalters/in / Züchter/in

Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email-Adresse

Art des Tieres, Lebensalter, Anzahl

ggfls. weitere Kennzeichnungen (z.B. Ringnummer bei Vögeln)

 

Fristen für die Löschung:

Mit Aufgabe der Tierhaltung / Züchtung und bei Wohnortwechsel werden die erhobenen personenbezogenen Daten im Folgejahr gelöscht.

 

Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes

hier: Erhebung der Reitabgabe und Ausgabe von Reiterplaketten und Steuermarken

 

Rechtsgrundlage der Datenerhebung:

§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG NRW),

Art. 6 Abs. 1 lit e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),

§ 58 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) i.V. mit dem Runderlass des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.02.1981

 

Art der gespeicherten Daten:

Vorname, Name des /der Pferdehalters/in

Straße, Hausnummer, Wohnort

Erteilte Plaketten-Nummer

Kassenzeichen (Vertragsartennummer), Bankverbindung

 

Frist für die Löschung / Dauer der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den gesetzlich vorgegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, soweit und solange die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen demnach bis zu 10 Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.