Düsseldorfer Ausgleichsflächenpool

Düsseldorfer Ausgleichsflächenpool

Bautätigkeiten verursachen in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen minimiert sowie durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden müssen. Obwohl diese Regelung bereits seit Mitte der siebziger Jahre existiert, bereitet die rechtzeitige Bereitstellung geeigneter Flächen in der Praxis nach wie vor erhebliche Probleme.

Die Folge sind Verfahrensverzögerungen oder unbefriedigende Kompromisslösungen auf gerade verfügbaren Flächen. Diesem Missstand soll in Düsseldorf künftig mit dem Aufbau eines Ausgleichsflächenpools begegnet werden.

Hintergrund und Definition

Hintergrund und Definition

Aus diesem Grunde wurde das "Ökokonto" in die Gesetzgebung eingeführt: danach können schon im Voraus geeignete Flächen in einem Ausgleichsflächenpool bevorratet, ökologisch aufgewertet und späteren Eingriffen zugeordnet werden. "Konto-Inhaber" können sowohl die Stadt, andere öffentliche Stellen oder Verbände wie auch Private sein. Planerische Grundlage für Ausgleichsflächenpool und Ökokonto ist ein naturschutzfachliches Konzept, das hier Baustein für die Fortschreibung des Grünordnungsplans werden soll. Ziel dieses Kompensationskonzeptes ist die Steuerung externer Kompensationsverpflichtungen in Verbindung mit der Umsetzung des Biotopverbunds durch

  • Stärkung der Kernzonen
  • Aufwertung der Arrondierungsflächen sowie
  • Optimierung der Verbundkorridore.

Räumliches Konzept

Räumliches Konzept

In Düsseldorf ist seit 2001 ein städtischer Flächenpool mit Ökokonto im Aufbau. Grundlage ist ein „Suchraumkonzept“ geeigneter Ausgleichsräume, in denen Ausgleichsflächen vorrangig liegen sollen – das gilt sowohl für städtische als auch für private. Das Konzept basiert auf den damals vorliegenden Planungsgrundlagen und –daten wie dem Landschaftsplan, dem Freiraum- Informations-System, der Biotoptypenkarte von 1992, dem Biotopverbundplan für die EUROGA 2002plus, der Fließgewässerkartierung von 1991 / 1992 und den vorliegenden Biotopmanagementplänen für die Naturschutzgebiete. Die so ermittelten Suchräume umfassen insgesamt 2.900 Hektar, davon werden für die ökologische Aufwertung ca. 300 ha als geeignet angesehen.

Maßnahmenschwerpunkte in den überwiegend im Außenbereich liegenden Suchräumen sind

  • die strukturelle Anreicherung landwirtschaftlich genutzter Räume mit Hecken, Säumen und Obstwiesen,
  • die naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und ihren Auen,
  • die Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzungen und
  • die Schaffung neuer Waldflächen durch Arrondierung und Vernetzung bestehender Wälder ausschließlich für Eingriffe in den Waldbestand.

Umsetzung

Umsetzung

Kompensationsverpflichtungen sollen künftig verstärkt zur Umsetzung des Biotopverbundkonzepts genutzt und hier nach Möglichkeit gebündelt werden. Das bestehende Suchraumkonzept wird auf die Verknüpfung mit dem Biotopverbundkonzept überprüft und fortgeschrieben.
Es umfasst nunmehr 14 Suchräume, die sich in das Leitbild des Grünordnungsplanes "rheinverbunden" wie folgt einpassen:

  • der Blaue Rheinstrom (7 Suchräume),
  • die Verbinder und Zwischenräume (1 Suchraum),
  • die Bachtäler im Grünen Rücken (8 Suchräume),
  • die Wälder im Grünen Rücken (5 Suchräume).

Insgesamt umfassen sie eine Fläche von 2.760 Hektar, davon ca. 110 Hektar städtisches Eigentum, das sich für eine ökologische Aufwertung eignet.