Einkommen
Einkommen
Sozialhilfe erhält grundsätzlich nur, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner im Haushalt lebenden Familienangehörigen
(Einstandsgemeinschaft) nicht selbst sicher stellen kann. Einkommen wird auf die Sozialhilfe angerechnet.
Einkommen sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen) wie
- Renten jedweder Art, auch ausländische Renten
- Wohngeld
- Krankengeld
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Erwerbseinkommen (Lohn/ Gehalt)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Miet- und Pachteinnahmen
(die Liste ist nicht abschließend)
Sie sind daher verpflichtet alle Einkünfte - auch sogenannte Geringverdienste - dem Amt für Soziales und Jugend mitzuteilen.
Bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen werden erforderliche Aufwendungen in Abzug gebracht.
Bestehende Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel wenn der Rentenantrag noch nicht bewilligt ist oder Unterhaltsansprüche noch nicht durchgesetzt sind) werden bei Realisierung mit der gezahlten Sozialhilfe verrechnet.
Sofern Sie Einkünfte nicht angeben, sind Sie zur Rückzahlung von Sozialhilfe verpflichtet.