Was Sie über den Glasfaserausbau wissen müssen

Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen

Der Ausbau der Glasfasernetze erfolgt anders als der Ausbau von Gas-, Wasser- oder Stromnetzen. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist geregelt, dass der Netzausbau durch die Unternehmen am Markt erfolgt. Weder der Bund noch die Länder oder die Kommunen können den Unternehmen vorschreiben, wo und wann sie ausbauen sollen. Der Ausbau erfolgt mit wenigen Ausnahmen nach den wirtschaftlichen Erwartungen der Unternehmen. Der Bund erteilt den Unternehmen dazu das Recht, auf öffentlichen Verkehrsflächen Infrastruktur bauen zu dürfen. Die Kommunen dürfen Auflagen für den Bau erteilen, können den Ausbau aber nicht untersagen.

Daraus ergibt sich, dass:

  • die Stadt keine verbindliche Steuerungsmöglichkeit hat, welches Unternehmen wo in Düsseldorf tatsächlich ausbaut.
  • es in einigen Stadtteilen mehrere Glasfasernetze geben wird, die wahrscheinlich nacheinander gebaut werden. Auf Gebäudeeigentümer und Mieter werden mehrere Netzbetreiber zugehen und die Zustimmung zur Gebäudeerschließung erfragen.

Trennung von Dienst und Netz

Trennung von Dienst und Netz

Für Gebäudeeigentümer und Nutzer ist zu beachten, dass Netzbetreiber und Internetanbieter nicht dasselbe Unternehmen sein müssen aber durchaus sein können. Beispielsweise baut die Deutsche Telekom ein Glasfasernetz in Düsseldorf. Auf diesem Netz bieten die Deutsche Telekom selber Dienste an (Internet/TV/Festnetztelefonie) aber auch 1&1 kann als Diensteanbieter genutzt werden. Netz und Dienst müssen also nicht vom selben Anbieter kommen. Aktuell hat die Landeshauptstadt Düsseldorf mit fünf Netzbetreibern Vereinbarungen zum Netzausbau getroffen:

Deutsche Telekom

Düsselfibre

net.D

Westconnect

OXG

Alle fünf Netzbetreiber bringen zum Ausbaustart mindestens einen Diensteanbieter mit. Wie sich der Markt der Diensteanbieter auf den Netzen zukünftig entwickelt, ist aktuell schwer zu sagen. Idealerweise sollten alle Anbieter auf allen Netzen verfügbar sein. Ob dies so kommen wird, ist noch unklar.

Hausanschluss

Hausanschluss

Für viele Hauseigentümer steht die Entscheidung an, welchen Netzbetreibern man die Versorgung des Hauses gestattet. Nutzer/Mieter können erst dann entscheiden, welchen Diensteanbieter sie wählen möchten, um den Glasfaseranschluss zu nutzen. Wenn im Anschlussraum genügend Platz ist und die Netzbetreiber den Hausanschluss kostenfrei anbieten, kann ein Gebäude durchaus von mehreren Betreibern erschlossen werden. Damit erhöht sich die Anzahl der verfügbaren Internetanbieter für die Mieter/Nutzer. Problematisch ist allerdings die Verbindung vom Anschlussraum in die Wohnung, Hier muss geklärt werden muss, wer welche Wohnung anbindet. Es gibt zwei Optionen:

  • Die Anbindung durch einen Netzbetreiber
    Vorteil: meist kostenfreie Anbindung einer Wohnung bei Abschluss eines Vertrags
    Nachteil: Man ist an die Anbieter auf dem Netz des Netzbetreibers eingeschränkt
  • Der Hauseigentümer lässt die Wohnung(en) selber mit Glasfaser anbinden
    Vorteil: Jeder Diensteanbieter kann die Verbindung in die Wohnung nutzen
    Nachteil: Die Leitungsverlegung geht zu Lasten des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft

Haustür-Akquisition

Haustür-Akquisition

Der Glasfaserausbau in Düsseldorf ist angelaufen und die Netzbetreiber informieren über unterschiedliche Kanäle über ihre Ausbauabsichten. Natürlich möchten sie auch Kunden für ihre Leistung gewinnen, schließlich sind es marktwirtschaftliche Unternehmen, die große Summen in den Netzausbau investieren.

Insbesondere die Haustür-Akquise ist für die Netzbetreiber eine Notwendigkeit. Für die Anbindung eines Gebäudes ist die Zustimmung des Gebäudeeigentümers notwendig. Diesen zu ermitteln ist aber nicht immer einfach. Datenbankabfragen sind für die Netzbetreiber aktuell aus Datenschutzgründen noch nicht machbar. Deshalb werden die Bewohner vor Ort gefragt, wer Eigentümer bzw. der Vermieter ist.

In dieser Branche gibt es leider auch schwarze Schafe. Es sollte nicht vorkommen, dass zeitlicher oder sonstiger Druck auf den Gesprächspartner ausgeübt wird. Bitte lassen Sie sich nicht von Druck und Drohungen verunsichern! Insbesondere bei folgenden Aussagen sollten sie gelassen bleiben:

  • Wenn Glasfaser verlegt wird, werden alle anderen Netze abgeschaltet!
    Diese Aussage stimmt aktuell nicht. Natürlich wird daraufhin gearbeitet, dass die Glasfasernetze die Kupfernetze ersetzen. Dies ist aber eine langfristige Perspektive. Es ist weder für das Telefon/DSL-Netz noch für das TV-Kabel-Netz in Düsseldorf ein Abschaltdatum absehbar.
  • Nur heute können sie den Glasfaseranschluss beauftragen!
    Seriöse Anbieter üben keinen unmittelbaren Zeitdruck aus. Sie können sich die Vertragsunterlagen geben oder zuschicken lassen und in Ruhe durchlesen. Natürlich wird es eine Frist geben, bis zu der sie sich entscheiden sollten. Spontane Unterschriften sollten aber nur geleistet werden, wenn sie sich der Sache sicher sind.

Auch sollten Sie genau zuhören oder nachfragen, was Ihnen eigentlich angeboten wird. Wortkombination wie:
Koax-Glasfaser
Kabel-Glasfaser
Hybrid-Glasfaser
DSL-Glasfaser
oder ähnliches lassen den Schluss zu, dass bei Ihnen kein Glasfaseranschluss bis ins Haus gelegt wird.
Echte Glasfaseranschlüsse werden mit dem Kürzel FTTH (fiber to the home) oder FTTB (Fiber to the building) oder mit der Kombination FTTB/H bezeichnet.

Ebenso unzutreffend sind Aussagen, in denen behauptet wird, die Landeshauptstadt Düsseldorf hätte ein bestimmtes Unternehmen „beauftragt“ Glasfaser zu verlegen oder ein Unternehmen hätte ein „Exklusivrecht“ zur Verlegung erhalten. Beide Aussagen sind, wie oben beschrieben, rechtlich nicht korrekt.

Seriöse Vermarkter können sich ausweisen und bieten die Möglichkeit an, die Identität durch einen Telefonanruf beim Netzbetreiber nachzuprüfen. Gute Akquisiteure über keinen Druck aus und bieten die Möglichkeit an, Unterlagen zu behalten und durchzulesen. Ordentliche Vertriebler informieren sachgerecht und wahrheitsgemäß.

Der Haustürvertrieb mag unseriös erscheinen, ist aber für die Netzbetreiber notwendig. Als Eigentümer oder Kunde müssen Sie keinen Vertrag an der Tür unterschreiben. Sie können sich jederzeit auch in den Verkaufsstellen der Netzbetreiber, telefonisch oder im Internet über das aktuelle Angebot informieren.