Gut aufgehoben am Lebensende

Gut aufgehoben am Lebensende

Für schwerkranke Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung gibt es palliative Versorgungsangebote. Die Hausärtzinnen und Hausärzte sind die ersten Ansprechpartner. Sie beraten, begleiten und koordinieren die erforderlichen Hilfen. Das Düsseldorfer Hospiz- und Palliativforum (DHPF) beantwortet Fragen rund um die palliativ-hospizliche Versorgung in Düsseldorf. Auf der Internetseite sind Hospizdienste und Hospize veröffentlicht. Auch das Pflegebüro hilft Ihnen gerne weiter.

Das Lebensende und Sterben macht viele Menschen hilflos. Letzte-Hilfe-Kurse geben Orientierung und vermitteln Basiswissen. Die Kurse ermutigen, sich Sterbenden zuzuwenden und sie zu begleiten.

Trauern

Trauern

Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen gibt es so viel zu tun, dass oftmals keine Zeit für die Bewältigung des Schmerzes bleibt. Wenn dann die Anteilnahme aus der unmittelbaren Umgebung abnimmt und der Alltag wieder einkehrt, kann sich eine große Verzweiflung breit machen. Trauernde sollten sich nicht scheuen, ihren Verlust mit Hilfe von anderen zu verarbeiten. Hilfe bieten zum Beispiel Trauer- oder Selbsthilfegruppen. Ein ganzheitliches Modell zur Trauerbewältigung (Trauerkaleidoskop) hat Chris Paul entwickelt. Auf ihrer Internetseite finden Sie Informationen, Übungen und kostenloses Material.

Bestattung

Bestattung

Die möglichen Bestattungsformen und Grabarten auf Düsseldorfer Friedhöfen hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt auf seiner Internetseite veröffentlicht. Informationen zu den Gebühren sind dort ebenfalls abrufbar. Neben den bekannten Formen der Bestattung gibt es zum Beispiel auf dem Südfriedhof einen Memoriamgarten sowie auf nahezu allen Friedhöfen Urnengemeinschaftsgräber. Baumbestattungen sind auf den Friedhöfen Gerresheim und Angermund möglich.

Die nächsten Angehörigen müssen die Bestattung organisieren, wenn nichts anderes verfügt worden ist. Sind die Angehörigen nicht in der Lage, die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger dafür auf. Vorrangig sind jedoch der Nachlass, Ansprüche gegen Dritte und grundsätzlich auch eigenes
Einkommen und Vermögen einzusetzen. Zuständig für die Bearbeitung ist die Gemeinde, die für den Verstorbenen bis zum Tod Sozialhilfe geleistet hat. In allen anderen Fällen die Gemeinde am Sterbeort.