InklusionsBürgerBüro

InklusionsBürgerBüro

Stand: Juli 2019

Umsetzungsstand:

Für Menschen mit Behinderung stellen sich eine Vielzahl von Fragen: Welche Beratungsangebote gibt es? Wo erhalte ich finanzielle Hilfen? Wie gelange ich an Unterstützungsleistungen? Mit dem in gedruckter Form vorliegenden Wegweiser für Menschen mit Behinderung gibt es Orientierungshilfen. Es fehlt aber an einer zentralen Unterstützungsstelle.
In einer Arbeitsgruppe des Qualitätszirkels Inklusion wurde die aktuelle Situation analysiert und erste Überlegungen der Elternschaft Düsseldorfer Schulen zu einem „InklusionsBürgerBüro“ aufgegriffen.
Die folgende Grafik zeigt, welche Themen für Menschen mit Behinderung wichtig und welche Institutionen in den jeweiligen Feldern aktiv sind.

  • InklusionsBürgerBüro

Deutlich wird, dass es nicht zuletzt infolge verschiedener gesetzlicher Grundlagen eine Vielzahl von zuständigen Institutionen gibt. Eine zentrale Anlaufstelle in Form eines „InklusionsBürgerBüros“ würde diese Leistungen bündeln und leicht zugänglich machen.
Ähnlich arbeitende Institutionen, die sich rund um die Anliegen der jeweiligen Zielgruppe kümmern, werden im „i-Punkt Familie“  sowie im „Pflegebüro“  gesehen.

Als Alternative zu einem realen „InklusionsBürgerBüro“ wird die Entwicklung eines virtuellen Wegweisers im Internetportal der Stadt gesehen. Hierzu müsste die Vielzahl an Informationen zu städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen nutzergerecht aufbereitet werden.  

Aktueller Umsetzungsstand:

Die Planung eines „InklusionsBürgerBüros“ wird derzeit in einem Abstimmungsprozess zwischen dem Amt für Schule und Bildung, Jugendamt und Amt für Soziales unter Beteiligung des Landschaftsverbandes vorbereitet. Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses „Verwaltung 2020“ geplanten Neuausrichtung des Amtes für Soziales sei auch eine umfassende Eingangsberatung vorgesehen. Das „InklusionsBürgerBüro“ wird planerisch mit diesem Prozess gekoppelt. Räumlich soll diese Beratung im Umfeld des zentral gelegenen Hauptbahnhofes, wo es bereits mehrere Beratungsangebote gebe, angesiedelt werden.

Ziel:

Erziehungsberechtigte von Kindern und junge Erwachsene selbst mit Behinderung im Altersbereich 0 – 27 Jahren erhalten umfassende Informationen, abgestimmte Beratungsleistungen und die Möglichkeit zur Antragsstellung an einem möglichst zentral gelegenen Ort.
 

Bewertung:

Die Bewertung zum InklusionsBürgerBüro setzt sich aus drei Kriterien zusammen, die alle das Merkmal zentral erfüllen müssen: die Existenz eines Informations-, Beratungs- sowie Antragsangebotes.

Folgende Grafik verdeutlicht, wie eine entsprechende Bewertungsskala zukünftig angewendet werden kann.  
 

  • Grafik (Stand: Juli 2019)

Konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung:

Unter Federführung des Amtes für Soziales soll im Sinne des „InklusionsBürgerBüros“ langfristig eine Anlaufstelle im Umkreis der Willi-Becker-Allee entstehen.Bis Ende 2019 wird geprüft, wie möglichst viele Leistungen für Erziehungsberechtigte von Kindern und junge Erwachsene mit Behinderung im Altersbereich 0 - 27 Jahren hier integriert werden können.