Deutlich wird, dass es nicht zuletzt infolge verschiedener gesetzlicher Grundlagen eine Vielzahl von zuständigen Institutionen gibt. Eine zentrale Anlaufstelle in Form eines „InklusionsBürgerBüros“ würde diese Leistungen bündeln und leicht zugänglich machen.
Ähnlich arbeitende Institutionen, die sich rund um die Anliegen der jeweiligen Zielgruppe kümmern, werden im „i-Punkt Familie“ sowie im „Pflegebüro“ gesehen.
Als Alternative zu einem realen „InklusionsBürgerBüro“ wird die Entwicklung eines virtuellen Wegweisers im Internetportal der Stadt gesehen. Hierzu müsste die Vielzahl an Informationen zu städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen nutzergerecht aufbereitet werden.
Aktueller Umsetzungsstand:
Die Planung eines „InklusionsBürgerBüros“ wird derzeit in einem Abstimmungsprozess zwischen dem Amt für Schule und Bildung, Jugendamt und Amt für Soziales unter Beteiligung des Landschaftsverbandes vorbereitet. Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses „Verwaltung 2020“ geplanten Neuausrichtung des Amtes für Soziales sei auch eine umfassende Eingangsberatung vorgesehen. Das „InklusionsBürgerBüro“ wird planerisch mit diesem Prozess gekoppelt. Räumlich soll diese Beratung im Umfeld des zentral gelegenen Hauptbahnhofes, wo es bereits mehrere Beratungsangebote gebe, angesiedelt werden.
Ziel:
Erziehungsberechtigte von Kindern und junge Erwachsene selbst mit Behinderung im Altersbereich 0 – 27 Jahren erhalten umfassende Informationen, abgestimmte Beratungsleistungen und die Möglichkeit zur Antragsstellung an einem möglichst zentral gelegenen Ort.
Bewertung:
Die Bewertung zum InklusionsBürgerBüro setzt sich aus drei Kriterien zusammen, die alle das Merkmal zentral erfüllen müssen: die Existenz eines Informations-, Beratungs- sowie Antragsangebotes.
Folgende Grafik verdeutlicht, wie eine entsprechende Bewertungsskala zukünftig angewendet werden kann.