Informationen zur Wahrnehmung von Anmeldeterminen in Schulen

Informationen zur Wahrnehmung von Anmeldeterminen in Schulen

Bei der persönlichen Anmeldung in den Schulen gelten die aktuellen Infektionsschutz- und Hygieneregeln der Coronabetreuungsverordnung   NRW:

 

Maskenpflicht

(medizinische Maske, mindestens sogenannte OP-Maske)

 

und 3G-Regel

(geimpft, genesen oder negativ getestet)

Diese Regeln werden an die Entwicklung des Infektionsgeschehens fortlaufend angepasst. Daher informieren Sie sich bitte tagesaktuell vor Ihrem persönlichem Termin in einer Schule auf dieser Seite über die geltenden Vorgaben. Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Regelungen in den Schulen kontrolliert wird!

Im Sinne des Infektionsschutzes wird darum gebeten, dass bei der persönlichen Anmeldung möglichst nur ein Elternteil das Kind begleitet.

Für die Kontrollen sind die erforderlichen Nachweise und der Personalausweis mitzubringen:

Geimpft:     Impfnachweis und Personalausweis  

oder

Genesen:     Nachweis zur Genesung und Personalausweis      

oder

Getestet:     Nachweis über ein negatives Testergebnis und Personalausweis
                     (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden alt)

Hinweis: In den Schulen können keine beaufsichtigten Schnelltests durchgeführt werden. Für den Nachweis eines negativen Testergebnisses ist vorab eine der bekannten offiziellen Teststellen aufzusuchen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Anmeldetage zu gewährleisten, beachten Sie bitte die Corona-Regeln und die jeweiligen Vorgaben der einzelnen Schulen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!


Weitere Informationen zu Corona

Offiziellen Teststellen in Düsseldorf

Coronabetreuungsverordnung