Fahrbahnmarkierungen und Radwege

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind durch eine 25 cm breite, durchgängige Markierung abgetrennte Sonderfahrstreifen auf der Fahrbahn. Sie sind für den Radverkehr immer benutzungspflichtig. Der Radfahrstreifen darf vom Kraftfahrzeugverkehr nicht in Längsrichtung befahren werden, er darf jedoch zum Ein- und Abbiegen sowie zum Erreichen von Parkständen überquert werden. Andere Verkehrsteilnehmer außer Radfahrern dürfen ihn nicht benutzen. Radfahrstreifen werden grundsätzlich im Einrichtungsverkehr betrieben.

Radfahrstreifen

Schutzstreifen

Schutzstreifen eröffnen die Möglichkeit, dem Radverkehr am Fahrbahnrand eine Fläche zur Verfügung zu stellen, die von Pkw in der Regel nicht und von Lkw und Bussen nur im Begegnungsfall benutzt werden soll. Sie werden durch 12 cm breite Leitlinien von 1,00 m Länge und 1,00 m Lücke markiert. Die Zweckbestimmung von Schutzstreifen wird durch regelmäßige Fahrbahnmarkierungen mit dem Sinnbild "Fahrrad" verdeutlicht.

Schutzstreifen

Radwege

Baulich angelegte Radwege sind durch Borde, Park- oder Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Wenn Radwege benutzungspflichtig sein sollen, sind sie mit Zeichen 237 StVO "Radweg" oder Zeichen 241 StVO "getrennter Rad- und Gehweg" zu kennzeichnen. Radwege ohne diese Kennzeichnung sind nicht benutzungspflichtig.

Radwege

Fahrradstraßen

Eine andere Form des Radweges sind Fahrradstraßen. Andere Fahrzeuge können zugelassen sein, sind dort aber "zu Gast" und müssen den Vorrang des Radverkehrs achten.

Fahrradstraßen haben sich als geeignetes Element zur Führung des Radverkehrs im Zuge städtischer Netze erwiesen. Bei richtiger Ausgestaltung bieten sie dem Radverkehr einen komfortablen Verkehrsfluss und die Möglichkeit hoher Reisegeschwindigkeiten

 

Wie erkennt man eine Fahrradstraße?

Den Beginn einer Fahrradstraße markiert das Zeichen mit der Nummer 244 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das quadratische Schild mit weißem Grund zeigt das bekannte blaue Schild für einen Radweg und darunter den Schriftzug "Fahrradstraße". Zusätzlich können Fahrradstraßen mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn markiert werden. Ein ähnliches Schild wie am Anfang der Straße, jedoch ohne Farbe und mit fünf diagonalen Streifen, zeigt das Ende der Fahrradstraße an.

Wer darf dort fahren?

Fahrradstraßen sind für Kraftfahrzeuge generell gesperrt. Autos, Motorräder und Lastwagen dürfen dort nicht fahren. Auch Fußgänger, Rollerfahrer oder Inline-Skater sind auf der Fahrbahn tabu. Allerdings erlaubt in der Regel ein Zusatzschild, dass manche Verkehrsteilnehmer die Straße benutzen dürfen. Das kann etwa für Personenwagen, Motorräder oder Anlieger gelten. Wenn Autos dort fahren dürfen, dürfen sie unter Beachtung der üblichen Vorschriften auch parken.

Welches Tempo ist erlaubt?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Daran müssen sich alle Fahrzeuge halten, also Fahrräder ebenso wie gegebenenfalls Autos.

Dürfen Autos überholen?

Radler haben auf Fahrradstraßen Vorrang. So dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch dort das Rechtsfahrgebot. Möchte ein Autofahrer überholen, muss er mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten.

Welche Regeln gibt es noch?

In der Regel können Fahrradstraßen in beiden Richtungen benutzt werden. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die üblichen Vorfahrtsregeln. Entweder ist die Vorfahrt durch Schilder geregelt oder es gilt "rechts vor links". Selbstverständlich gilt überall und in jeder Situation Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung.

 

StVO: Paragraf 1

 

  1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
     
  2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Fahrradstraße

Tempo-30-Zonen

In Tempo-30-Zonen und auf Straßen mit einer geringen Verkehrsbelastung wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Nach aktueller Richtlinie ist hier kein separater Radweg erforderlich. So können Autofahrer und Radfahrer sich gegenseitig gut sehen.

Tempo-30-Zonen

Radaufstellstreifen

Aufgeweitete Radaufstellstreifen werden durch eine vorverlegte Haltlinie für den Radverkehr über die gesamte Breite des Fahrstreifens gebildet. Die Stelle, an der der Kraftfahrzeugverkehr bei Rot halten soll, wird durch die zurückverlegte Haltlinie angeordnet. Aufgeweitete Radaufstellstreifen kommen vorrangig in Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten in Frage, damit die Mehrzahl der Radfahrer den Aufstellstreifen auch nutzen kann. Sie sichern geradeaus fahrenden und/oder links abbiegenden Radverkehr.

Radaufstellstreifen

Einbahnstraßen

Grundsätzlich soll der Radverkehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen. Die Regelung wird durch Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ angezeigt. Vor einer Öffnung wird geprüft ob gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen notwendig sind. In Düsseldorf wird angestrebt, bei vergleichbaren Rahmenbedingungen eine weitgehend einheitliche Regelung und Ausbildung anzuwenden.

Einbahnstraßen

Indirektes Linksabbiegen

Mit dem Fahrrad kann neben dem normalen Linksabbiegen von der Fahrbahn aus auch indirekt links abgebogen werden. Dabei fährt man zunächst geradeaus über die Kreuzung, anschließend stellt man sich auf den markierten Aufstellbereich mit dem Linksabbiegepfeil. Hier wartet der Radfahrer, bis das separate Signal „Grün“ zeigt und kann dann gesichert und konfliktfrei gemeinsam mit dem Querverkehr indirekt links abbiegen. Dies dauert in der Regel länger als das direkte Abbiegen, manche finden es aber angenehmer, da man sich nicht mit dem Kfz-Verkehr, zumeist über mehrere Spuren, links einordnen muss. Wichtig ist beim indirekten Linksabbiegen, dass man vor der Kreuzung zunächst das Signal zum
Geradeausfahren beachten muss, da man sonst mit dem Querverkehr kollidiert.

Indirektes Linksabbiegen

Leipziger Kombispur

Mit der Leipziger Kombispur ist der Rechtsabbiegefahrstreifen des Kfz-Verkehrs für den geradeausfahrenden Radverkehr freigegeben. Zu erkennen ist dies an der Markierung eines Radpiktogramms sowie Geradeaus-Rechts-Pfeilen. Der Radfahrer wird mit einer Furt über die Kreuzung auf die anschließende Radverkehrsanlage geführt. Die gemeinsame Nutzung des Fahrstreifens schafft gleichzeitig ein Angebot für den Radverkehr und stellt auch die benötigte Kapazität für die Abwicklung des Kfz-Verkehrs zur Verfügung.

Leipziger Kombispur