Bußgeld in Verbindung mit einem Fahrverbot
Bußgeld in Verbindung mit einem Fahrverbot
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und vorübergehend Ihren Führerschein abgeben müssen, hängt der Verfahrensablauf davon ab, welche Stelle den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Unterschieden wird zwischen Bußgeldbescheiden des Ordnungsamtes Düsseldorf und Bescheiden einer Bußgeldbehörde außerhalb Düsseldorfs. Die verschiedenen Möglichkeiten werden im Folgenden erläutert.
Bußgeldbescheide des Ordnungsamtes Düsseldorf
Sie haben als Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens einen Bußgeldbescheid von der Stadtverwaltung Düsseldorf erhalten und müssen Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben?
- Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite des Bußgeldbescheides.
- Sie können den Führerschein per Post übersenden (Adresse siehe Bußgeldbescheid). Die Frist des Fahrverbotes beginnt allerdings erst mit dem Tag des Posteingangs bei der Stadtverwaltung. Eine Anrechnung der Postlaufzeit ist nicht möglich.
- Alternativ können Sie Ihren Führerschein auch in den Fristbriefkasten am Verwaltungsgebäude auf der Willi-Becker-Allee 6-8, rechts neben dem Haupteingang einwerfen. Die Frist des Fahrverbots beginnt dann am Tag des Einwurfs. Ein Kraftfahrzeug dürfen Sie unmittelbar danach bis zum Ende der Fahrverbotsfrist nicht mehr führen. Der Führerschein wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Frist von der zuständigen Sachbearbeitung wieder zurückgesandt.Zur besseren Einorndung sollten Sie dem Führerschein eine Kopie des Bußgeldbescheides beifügen oder das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides angeben.
Bußgeldbescheid von einer anderen Bußgeldbehörde
Sie haben einen Bußgeldbescheid von einer Bußgeldbehörde außerhalb Düsseldorfs erhalten und müssen nun Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben?
Eine Vollstreckung des Fahrverbotes in Düsseldorf ist nicht möglich. Bitte setzen Sie sich mit der - den Bußgeldbescheid ausstellenden - Behörde in Verbindung.