An den nachfolgend aufgeführten Sonntagen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Termine für 2019 Wann? | Wo? |
20.01.2019 | In den gesamten Stadtteilen Stadtmitte, Carlstadt und Altstadt. |
17.03.2019 | In den gesamten Stadtteilen Stadtmitte, Carlstadt und Altstadt. |
Nachfolgende Freigaben unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung in der Ratssitzung am 07.03.2019
Wann? | Wo? |
07.04.2019 | In dem Stadtteil Eller beschränkt auf den aus dem Lageplan ersichtlichen räumlichen Bereich. |
12.05.2019 | In dem Stadtteil Benrath beschränkt auf die Verkaufsstellen auf dem Marktplatz, der Hauptstraße, der Görresstraße, der Cäcilienstraße, der Börchemstraße, der Friedhofstraße, der Sistenichstraße und der Heubesstraße. |
25.08.2019 | In dem Stadtteil Oberkassel beschränkt auf den aus dem Lageplan ersichtlichen räumlichen Bereich. |
01.09.2019 | In dem Stadtteil Kaiserswerth beschränkt auf den aus dem Lageplan ersichtlichen räumlichen Bereich. |
08.09.2019 | In dem gesamten Stadtteil Eller |
15.09.2019 | In dem gesamten Stadtteil Carlstadt |
22.09.2019 | In dem Stadtteil Pempelfort beschränkt auf den aus dem Lageplan ersichtlichen räumlichen Bereich. |
20.10.2019 | In den gesamten Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt |
01.12.2019 | In dem Stadtteil Benrath beschränkt auf die Verkaufsstellen auf dem Marktplatz, der Hauptstraße, der Görresstraße, der Cäcilienstraße, der Börchemstraße, der Friedhofstraße, der Sistenichstraße und der Heubesstraße. |
01.12.2019 | In den Stadtteilen Kaiserswerth, Oberkassel und Pempelfort beschränkt auf die aus den oben stehenden Lageplänen ersichtlichen räumlichen Bereiche. |
08.12.2019 | In den gesamten Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt. |