Informationen zur Anmeldung für Prostituierte
Informationen zur Anmeldung für Prostituierte
Anmeldung:
Seit dem 1. Juli 2017 sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit persönlich beim Ordnungsamt anzumelden. Zuständig ist die Ordnungsbehörde, in deren Bereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.
Die Anmeldung ist kostenlos.
Die Anmeldung ist verbunden mit einem vorherigen Informations- und Beratungsgespräch das u.a. Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten beinhaltet, insbesondere zum Thema Krankenversicherung und Steuerpflicht, aber auch zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Diese gesundheitliche Beratung erfolgt beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Bitte informieren Sie sich Hier: Gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt
Nach erfolgter Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme, welche zur Anmeldung beim Ordnungsamt mitzubringen ist.
Hier erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, die bei der zukünftigen Tätigkeit stets mitzuführen ist. Auf Wunsch kann die Bescheinigung auch auf einen Aliasnamen ausgestellt werden.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Einen Termin können Sie persönlich unter Vorlage der Terminbestätigung des Gesundheitsamtes mit der unten genannten Mitarbeiterin vereinbaren.
Mitzubringende Unterlagen beim Ordnungsamt:
- 1 Lichtbild
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
Bei ausländischen Gewerbetreibenden zusätzlich (nicht EU):
- Kopie der für die anzumeldende Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt).