FAQ - häufig gestellte Fragen

FAQ - häufig gestellte Fragen

Frage

Antwort

Ich möchte Unterricht für mich oder mein Kind. Was muss ich tun?

Informationen zur Anmeldung sowie ein Online-Anmeldeformular finden Sie hier.

Ich möchte kündigen. Was muss ich tun?

Wir benötigen Ihre Abmeldung in schriftlicher Form. Es genügt ein formloses Schreiben an uns, das Ihre Unterschrift trägt. Eine Abmeldung per E-Mail ist aber auch möglich.

Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?

Sie können den Unterricht vier Mal im Jahr kündigen: zum 31. Oktober, 31. Januar, 30. April und 31. Juli; jeweils unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen vor dem gewünschten Kündigungstermin.

Ab welchem Alter kann mein Kind zur Musikschule gehen?

Es gibt bereits Angebote für Krabbelkinder, hier bekommen die Kleinen ersten Kontakt zu gesungenen Liedern, Bewegungsspielen zur Musik und so weiter. Die Musikschule hat für Kinder in jedem Alter die perfekten altersgemäßen Unterrichtsinhalte in gemütlicher Atmosphäre für Kinder. Dabei gibt es immer ein Gleichgewicht zwischen Spiel, Spaß und musikalischer Bildung.

Gibt es auch Ermäßigungen der Unterrichtsgebühren?

Ja, es gibt differenzierte Gebührenermäßigungen, die Sie mit diesem Formular beantragen können.

Gibt es die Musikschule eigentlich nur auf der Prinz-Georg-Straße?

Nein, wir unterrichten überall in Düsseldorf! Unsere Unterrichtsorte genau in Ihrer Nähe, finden Sie hier …

Ist meine Anmeldung verbindlich, oder kann ich sie nach einer Infostunde zurückziehen?

Anstelle von Infostunden veranstalten wir mehrmals im Jahr "Schnupperkonzerte", in denen unsere Schülerinnen und Schüler ihre Instrumente vorstellen. Danach besteht für Ihr Kind die Möglichkeit, ein Instrument einmal auszuprobieren. Und Sie haben die Möglichkeit, sich währenddessen von einer Fachlehrkraft beraten zu lassen.

Die Termine der "Schnupperkonzerte" finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Kann ich an der Musikschule auch ein Instrument ausleihen und was kostet das?

Im Rahmen des vorhandenen Instrumentenbestands besteht diese Möglichkeit. Die Kosten finden Sie in unserer Gebührensatzung.

Welche Instrumente kann man bei Ihnen ausleihen?

Die meisten Streich- und Blasinstrumente kann man – im Rahmen des vorhandenen Instrumentenbestands – bei uns ausleihen.

Instrumente, die wir nicht verleihen, die Sie oder Ihr Kind aber zum Üben zuhause benötigen und anschaffen müssten, sind: Klavier, Blockflöte, Gitarre und Schlagzeug.

Gibt es eine Warteliste?

Wir versuchen, dass Ihr Unterricht möglichst bald beginnen kann. In manchen Stadtteilen oder wenn Sie besondere Wünsche bezüglich Wochentag und Uhrzeit haben, kann es aber schon einmal etwas dauern, bis wir für Sie einen Unterrichtsplatz haben. Wenn Sie sich angemeldet haben, teilen wir Ihnen das auf jeden aber schriftlich mit.

Ist ein Fächer- oder Lehrerwechsel möglich und an wen muss ich mich dazu wenden?

In diesen Fällen helfen Ihnen unsere Bezirksleitungen an unserem Servicetelefon ...

Wie kann ich an der Musikschule jemand mit meinem Problem persönlich erreichen?

Am schnellsten durch einen Anruf an unserem Servicetelefon ...