Pressedienst Einzelansicht

Ordnung

Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes an E-Ladesäulen in den Herbstferien


Erstellt:
Redaktion: Schahidi, André

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes führt in der Zeit vom 21. bis 27. Oktober 2024 Schwerpunktkontrollen an E-Ladesäulen im Stadtgebiet durch. 

Gemäß der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 gibt es spezielle Parkflächen für Elektrofahrzeuge, auf denen nur Fahrzeuge mit "E"-Kennzeichen parken dürfen. Nach wie vor stellt die Verkehrsüberwachung fest, dass diese Flächen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, aber auch von Elektrofahrzeugen nicht ordnungsgemäß genutzt werden – hier muss ein Ladevorgang stattfinden und zudem eine Parkscheibe ausgelegt werden.

Die Kontrollen sind ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des E-Mobilitätsprojekts, das zum Ziel hat, ein dichtes Netz von Ladestationen im öffentlichen Raum bereitzustellen, um Elektrofahrzeugnutzern, die keine Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz haben, das Aufladen ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen.

Derzeit gibt es noch unterschiedliche Arten von Beschilderungen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die meisten Stellflächen an E-Ladesäulen sind mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues "P") ausgeschildert und erlauben das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal eine oder vier Stunden. Nur wenige E-Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt. Das Ordnungsamt appelliert an alle Fahrzeugführer, die E-Ladesäulen nur gemäß den Vorschriften zu nutzen und die Flächen ausschließlich für den dafür vorgesehenen Nutzerkreis (mit "E" im Kennzeichen) und den eigentlichen Zweck, nämlich das Laden von Elektrofahrzeugen, zu verwenden. 

PDF TXT