Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 27. November 1975 eine Satzung für die Benutzung der Oberkasseler Rheinwiesen der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen. Gemäß §3 dieser Satzung ist einmal jährlich ein Zirkusgastspiel mit maximal zwanzig Vorstellungstagen zulässig.
Ausgabekräftige Bewerbungen für das Zirkusgastspiel können beim Liegenschaftsamt bis zum 20.12. eines jeden Jahres für das kommende Jahr eingereicht werden.
Der Bewerbungsunterlage ist folgendes beizufügen:
- Ausführliche Informationen zum Zirkusunternehmen
- Informationen zu dem Programm
- Art und Anzahl der mitgeführten Tiere
- Gesamter Flächenbedarf
- Gewünschter Nutzungszeitraum und Anzahl der Veranstaltungstage (maximal 20 Gastspieltage)
- Das Liegenschaftsamt entscheidet auf Basis der nachfolgenden Kriterien: letztes Gastspiel auf der Oberkasseler Festwiese, den Flächenbedarf unter Berücksichtigung des Eingriffs in die Landschaft und Natur, Art & Anzahl der mitgeführten Tiere, Programm, generelle Zuverlässigkeit und Bonität der Bewerberin/des Bewerbers.
- Die Entscheidung und Auswahl wird jeweils bis spätestens Ende Februar eines Jahres für das laufende Jahr getroffen. Danach erfolgen die Abstimmung und der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
- Das aktuelle Nutzungsentgelt ist möglichst vor Abgabe einer Bewerbung beim Liegenschaftsamt anzufragen.
Weiterführender Link:
Satzung für die Benutzung der Oberkasseler Rheinwiesen der Landeshauptstadt Düsseldorf