Durch Recherchen der Provenienzforschungsstelle konnten die chinesischen Porzellangefäße als Teil des Warenbestandes identifiziert werden, den die alteingesessene Kunsthandlung A. S. Drey im Juni 1936 im Auktionshaus Paul Graupe in Berlin versteigern lassen musste. Das nationalsozialistische Unrechtsregime verfolgte die Teilhaber der renommierten Firma mit Hauptsitz in München und zwang sie zur Geschäftsaufgabe. Die Versteigerung der Warenbestände erfolgte, um verfolgungsbedingt auferlegte Steuerschulden und Strafen zahlen zu können. Die Familienmitglieder der Firmenbesitzer mussten diskriminierende Abgaben leisten und konnten nur unter weiteren Verlusten ihres Besitzes emigrieren.
Erstmals greifbar werden die Objekte 1920 in einer Auktion von überzähligen Stücken aus der Staatlichen Porzellansammlung Dresden, wo sie als „Blumenkübel“ angeboten wurden. Wohl schon in diesem Jahr gelangten sie in den Warenbestand der Kunsthandlung A. S. Drey.
Das Hetjens-Museum erwarb die Fischbecken aus der Sammlung von Ernst Georg Schneider (1900–1977), der 1974 einen Teil seiner umfänglichen Porzellansammlung an die Stadt stiftete. Die Fischbecken waren bereits seit mehreren Jahren als Dauerleihgaben ausgestellt, als die Stadt sie in den 1980er Jahren aus dem Nachlass Schneiders ankaufte. Wann und von wem Ernst Schneider die Fischbecken erworben hatte, konnte im Zuge der Recherchen nicht geklärt werden.
Zum Ratsbeschluss hat die Landeshauptstadt Düsseldorf eine Pressemeldung herausgegeben.