Seit Vereinbarung der Washingtoner Prinzipien 1998 sind immer wieder Auskunfts- und Restitutionsgesuche für im Besitz der Landeshauptstadt Düsseldorf vermutete oder befindliche Kunstgegenstände gestellt worden.
Für die betreffenden Objekte wurden teils im direkten Einvernehmen mit den Anspruchstellenden, teils unter der Mitwirkung der Beratenden Kommission faire und gerechte Lösungen gefunden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits mehrere Kunstwerke zurückgegeben, die ihren Eigentümer*innen NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden. Mit der Restitution eines Meissener Porzellantellers ist erstmals DDR-entzogenes Kulturgut rückübertragen worden.
Weitere Auskunfts- und Restitutiongesuche befinden sich aktuell in Prüfung.