Antragsfrist
31. März für das im laufenden Kalenderjahr beginnende Schuljahr
Antrag an
Weitere Informationen
- Das Programm ist ein Förderprojekt des Landes NRW. 80 Prozent der Projektkosten werden vom Land NRW getragen, 20 Prozent sind städtischer Eigenanteil.
- Blockprojekte, die Zusammenarbeit von zwei Künstler*innen und eine Doppelförderung sind möglich.
- Die maximale finanzielle Förderung pro Einzelprojekt mit einem Umfang von 40 x 90 Minuten beträgt 4.200 Euro. Sie beinhaltet ein Künstler*innen-Honorar von 3.300 Euro und 900 Euro für Sachkosten/Fahrt/ Präsentation.
- Der Eigenanteil der Schule/Kita beträgt maximal 337 Euro.
- Sonderprojekte: Kooperationsprojekte, an denen mehr als drei Schulen beteiligt sind, die kommunenübergreifend durchgeführt werden oder solche, an denen mehr als vier Künstler*innen oder Kunstpädagog*innen beteiligt.
- Es besteht die Möglichkeit, Projektanträge für Kooperationen zwischen Grundschulen und Kindergärten zu stellen.
Weitere Informationen: Musenkuss: NRW-Landesprogramm "Kultur und Schule"