Es besteht bundesweit die Möglichkeit, bei einer Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes in die Landeshauptstadt Düsseldorf das bisherige Kennzeichen weiter zu behalten.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten möchten oder ein neues Düsseldorfer Kennzeichen zugeteilt werden soll.
4. Bei der Zulassung im neuen Zulassungsbezirk ist die neue Wohnanschrift des Fahrzeughalters in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
5. Muss ein Kennzeichenschild wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das zugeteilte Kennzeichen bestehen. Das neue Kennzeichenschild wird mit der Stempelplakette der Düsseldorfer Zulassungsbehörde abgestempelt.
6. Wird ein Kennzeichenschild eines mit Beibehaltung des Kennzeichens nach Düsseldorf umgeschriebenen Fahrzeugs gestohlen oder ist es abhanden gekommen, ist das Kennzeichen wie bisher zu sperren und zur Fahndung auszuschreiben. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens erfolgt aus dem Bestand der für den neuen Wohn-/Betriebssitz örtlich zuständigen Düsseldorfer Zulassungsbehörde.
7. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist bei einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Nach Außerbetriebsetzung ist eine erneute Zulassung des Fahrzeugs auf das "mitgebrachte" Kennzeichen nicht möglich; Sie erhalten ein Kennzeichen aus dem Bestand der Düsseldorfer Zulassungsbehörde.Welche Unterlagen Sie bei der Zulassungsbehörde vorlegen müssen, steht hier.