Trenn- und Mischverfahren
Trenn- und Mischverfahren
Grundsätzlich gilt, dass nach der Düsseldorfer Abwassersatzung die Grundleitungen wie auch der Anschlusskanal dem Grundstückseigentümer gehören. Diese und weitere wichtige Regelungen, insbesondere zum Anschlusskanal, finden Sie in der Düsseldorfer Abwassersatzung. Im Stadtgebiet Düsseldorf gibt es zwei Entwässerungsverfahren, das Mischverfahren zu 80 % und das Trennverfahren zu 20 %. Die beiden Schaubilder veranschaulichen den Unterschied der beiden Verfahren.