Sachkundige
Sachkundige
Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen mit entsprechender Geräteausstattung durchgeführt werden.
Die Feststellung der Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt durch:
- nordrheinwestfälische Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
- Ingenieurkammer Bau
- im Übrigen durch die zuständige Behörde
Es gelten auch:
- Anerkennung und Aberkennung anderer Bundesländer
- gleichwertige Anerkennungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG
Eine einheitliche Liste der Sachkundigen des Landes NRW, wird auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geführt.