Laut Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw für NRW) müssen alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen sowie zugehörige Einstiegsschächte oder Inspektionsöffnungen durch Sachkundige auf Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft werden, außerdem immer nach Neubau, Totalumbauten, Entkernungen oder wesentlichen, baulichen Veränderungen.
Die Erstprüfung der Leitungen muss in Wasserschutzgebieten:
bis zum 31.12.2015 erfolgen, wenn sie vor 1965 erstellt wurden und häusliches Abwasser ableiten oder vor 1990 gebaut wurden und industriellem oder gewerblichem Abwasser zum Fortleiten dienen.
Grundsätzliche sind bestehende Abwasserleitungen für Grundstücke mit industriellem oder gewerblichem Abwasser, die unter einen Anhang der Abwasserverordnung fallen, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand- und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Eine Übersicht der dem Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf bekannten Grundstücke in Düsseldorf (Stand Dezember 2013) finden Sie unter Industrie und Gewerbe (PDF-Datei 102 KB). Die Liste hat weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Aktualität.
Eine Auflistung der Anhänge der Abwasserverordnung finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/abwv.
Aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes ist jeder, der eine Abwasseranlage betreibt – unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes verpflichtet, u. a. ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb selbst zu überwachen. Die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Als allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten die DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke" Teil 30 "Instandhaltung" und die DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen".
Wann muss ich die Bescheinigung dem Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf vorlegen?
Generell:
- immer beim Neubau und Neubau eines Anschlusskanals
Auf Verlangen:
- wenn Sie aufgefordert werden.