UN-Kinderrechtskonvention
Jedes Kind hat Rechte – egal, an welchem Ort der Erde es aufwächst.
Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Erstmals wurden darin soziale Rechte und Partizipationsrechte für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren weltweit festgeschrieben.
Dazu gehört das Recht gesund und sicher aufzuwachsen, sein volles Potenzial zu entwickeln sowie darauf, ernst genommen und beteiligt zu werden. Praktisch alle Staaten der Erde garantieren heute mit ihrer Unterschrift unter dieser Kinderrechtskonvention das Recht eines jeden Kindes auf Versorgung, Schutz und Beteiligung. Trotz guter Fortschritte gibt es noch eine Menge zu tun, damit diese Rechte auch Realität werden – weltweit und auch in Düsseldorf.
Kinder und Jugendliche sind Träger eigener Rechte. Auf der Grundlage der UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie auf Grundlage der entsprechenden deutschen Gesetze setzt sich die Landeshauptstadt Düsseldorf aktiv dafür ein, die Interessen von Mädchen und Jungen zu erforschen, zu benennen, zu wahren und weiter zu stärken.