Bedingungen des Betreuungsvertrages
für eine städtische Tageseinrichtung für Kinder
Zum Vertragsabschluss ist ein gültiger Personalausweis oder Identitätsausweis oder Reisepass aller Vertragspartner und des Kindes bzw. der Kinder vorzulegen.
Mit dem Vertragsabschluss erklären sich die Vertragspartner mit den Bedingungen des Betreuungsvertrages einverstanden und verpflichten sich, sämtliche Klauseln des Vertrages einzuhalten.
Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sind sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe zur Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und dem entsprechenden Ausführungsgesetz, dem Gesetz zur Frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz).