Deshalb sollten sich die Erziehungsberechtigten und die Kindertagespflegepersonen verpflichten, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich ihrer Familien betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung sollte in den Betreuungsvertrag aufgenommen werden.
Die Schweigeverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Tagespflegeverhältnisses.