Empfehlung zur Altersstruktur

Empfehlung zur Altersstruktur

Bei einer Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig empfiehlt sich eine Altersstruktur von einem Kind im Alter von unter einem Jahr, zwei Kinder im Alter von unter zwei Jahren und zwei Kinder über zwei Jahren. Für die Betreuung in der Großtagespflege mit bis zu neun Kindern gleichzeitig empfiehlt das Amt für Soziales und Jugend, dass bis zu zwei Kinder unter einem Jahr alt sein können und sich die Altersstruktur der übrigen Kinder an die Empfehlung für die Betreuung von bis zu fünf Kindern anlehnt. Die vom Amt für Soziales und Jugend beauftragten Fachberatungsstellen in der Kindertagespflege unterstützen und beraten auf Wunsch die Kindertagespflegepersonen bei geplanten Abweichungen von dieser Empfehlung.

Kinderfrauen

Kinderfrauen

Kinderfrauen, die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen, benötigen keine Pflegeerlaubnis, allerdings muss ihre Eignung festgestellt sein und ebenfalls ein Qualifizierungsnachweis vorliegen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen können, wenn sie von den Fachberatungsstellen vermittelt werden möchten oder öffentliche Gelder für die von ihnen geleistete Betreuung beantragt werden sollen.

Eignungsfeststellung

Eignungsfeststellung

Die Prüfung der Eignung der Kindertagespflegeperson wird durch die Fachberatungsstellen (AWO, Diakonie in Düsseldorf, VAMV/KiND, SKFM; pme Familienservice) durchgeführt. Die Eignungsfeststellung findet vor der Aufnahme eines Kindes statt und beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Informationsgespräch
  • Ausfüllen eines Fragebogens
  • Hausbesuch
  • Vorlage eines aktuellen Gesundheitsnachweises
  • Besuch eines Qualifizierungskurses in der Kindertagespflege
  • Besuch eines Kurses "Erste-Hilfe am Kind"
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 und 2 Bundeszentralregister

Sollten Sie die Betreuung eines Kindes aus Ihrem familiären oder sozialen Umfeld übernehmen wollen und nicht über eine Pflegeerlaubnis verfügen, wenden Sie sich bitte an das Team des i-Punkt Familie.