Kita auswählen und kennenlernen
Kita-Navigator
Suche nach einer Kindertageseinrichtung (Kita)
- Im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf: Kita-Navigator
- Die Adressenliste privat-gewerblicher Kitas erhältlich im i-Punkt Familie.
Kita Auswahlkriterien
Auswahlkriterien, die bei der Suche eines Kita-Platzes wichtig sind
- In welchem Umkreis sollte die Kita liegen?
(zum Beispiel Nähe zur Wohnung - im eigenen Stadtteil - gute Verkehrsanbindung) - Welcher Träger kommt für Sie in Frage?
(zum Beispiel konfessioneller Träger - Elterninitiative) - Welche Gruppenform benötigten Sie?
(für Kinder ab vier Monate - ab zwei Jahre - drei Jahre bis zur Schulpflicht) - Welches Betreuungsstundenbudget benötigen Sie?
(25 Stunden, 35 Stunden, 35 Stunden mit Mittagsverpflegung oder 45 Stunden) - Ist Ihnen eine bestimmte pädagogische Ausrichtung oder Schwerpunkt wichtig?
(zum Beispiel Montessori Pädagogik - Waldorf Pädagogik - Waldkindergarten)
Kita kennenlernen
Informationen auf die Sie in der Darstellung der Kitas im Kita-Navigator achten sollten und zusätzlich beim Kennenlerntermin erfragen können
- Wie groß ist die Einrichtung?
(Anzahl und Alter der Kinder - Anzahl der Gruppen - Gruppenformen) - Wie ist das Raumangebot?
(Größe und Ausstattung - Mehrzweckraum - Werkraum - Flurbereiche) - Wie ist das Außengelände angelegt?
(Wie wird es genutzt? - Spielmöglichkeiten) - Wie sieht die personelle Besetzung aus?
(Größe des Teams - Ausbildung - Zusatzqualifikationen) - Gibt es eine schriftlich verfasste Konzeption und kann diese eingesehen werden?
- Wie ist der Tagesablauf gestaltet?
(Bring- und Abholzeiten - Essens- und Ruhezeiten - Aktivitäten und Angebote) - Wird an Themen oder Projekten gearbeitet?
(zum Beispiel gruppenübergreifend - altersdifferenziert - in bestimmten Bereichen) - Gibt es bestimmte Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit?
(zum Beispiel im Bereich Bewegungserziehung - Sprachförderung - Musik) - Wie wird die Eingewöhnungszeit gestaltet?
(zum Beispiel Zeitablauf - Bezugspersonen - Beteiligung der Eltern) - Welche Kooperationspartner gibt es und welche Angebote machen diese?
(zum Beispiel Erziehungsberatungsstelle - Bezirkssozialdienst) - Welche Formen der Elternarbeit und Elternbeteiligung gibt es?
(zum Beispiel Gespräche ? Veranstaltungen ? Hospitationen ? Gremien) - Wie sieht das Essensangebot aus?
(Frühstück - Mittagessen - Zwischenmahlzeiten - Getränke - Speisenpläne einsehbar - Essenszubereitung) - Werden Essgewohnheiten berücksichtigt?
(zum Beispiel kein Schweinefleisch ? Vegetarier) - Wie ist der Umgang mit Allergien oder chronischen Erkrankungen?
(zum Beispiel Bedingungen der Aufnahme ? Medikamente) - Wie gestalten sich die Vertragsbedingungen beziehungsweise was enthält der Betreuungsvertrag?
- Nach welchen Aufnahmekriterien werden die Kinder aufgenommen?
- Wie hoch sind die Kita-Beiträge und das Verpflegungsgeld und wie erfolgt die Abrechnung?
- Wie ist der weitere Ablauf nach Zu- und Absage eines Kita-Platzes?
Weitere Informationen rund um Kitas
Elternbeiträge
- Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder, in der OGS und in der Kindertagespflege.
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.
Verpflegungsentgelt
Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Das Verpflegungsentgelt ist an den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Düsseldorf unterschiedlich hoch. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets
. Siehe auch: Essensgeld
Gruppenformen
Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Gruppenformen an, die das Alter der Kinder berücksichtigt.
4 Monate bis 6 Jahre
T1 - Gruppe
Alterstruktur:
2 Jahre bis zum Beginn der Schulpflicht
Gruppenstärke:
20 Kinder, davon bis zu 6 zweijährige Kinder
Betreuungsstunden:
25 bis 45 Stunden in der Woche
Teambesetzung:
2 Erzieherinnen
T2 - Gruppe
Alterstruktur:
1 Jahr bis 3 Jahre
Gruppenstärke:
10 Kinder
Betreuungsstunden:
25 bis 45 Stunden in der Woche
Teambesetzung:
2 Erzieherinnen
Df - Gruppe (Düsseldorfer Familiengruppe)
Alterstruktur:
4 Monate bis zum Beginn der Schulpflicht
Gruppenstärke:
17 Kinder, davon 9 unter dreijährige Kinder
Betreuungsstunden:
25 bis 45 Stunden in der Woche
Teambesetzung:
1 Erzieherin
1 Kinderkrankenschwester (oder Erzieherin)
1 Kinderpflegerin
3 Jahre bis 6 Jahre und Schulkinder
T3 - Gruppe
Alterstruktur:
3 Jahre bis zum Beginn der Schulpflicht
Gruppenstärke:
25 Kinder
Betreuungsstunden:
25 bis 35 Stunden in der Woche
Teambesetzung:
1 Erzieherin
1 Kinderpflegerin
T3 - Gruppe
Alterstruktur:
3 Jahre bis zum Beginn der Schulpflicht
Gruppenstärke:
20 Kinder
Betreuungsstunden:
45 Stunden in der Woche
Teambesetzung:
1 Erzieherin
1 Kinderpflegerin
Schulkindbetreuung in Kindertageseinrichtungen
In einer Übergangsphase werden Schulkinder in den bestehenden Gruppenformen weiterhin betreut.
sonderpädagogisch 3 Jahre bis 6 Jahre
Integrative Gruppe
Alterstruktur:
3 Jahre bis zum Beginn der Schulpflicht
Gruppenstärke:
15 Kinder
Die Plätze sind Tagesplätze. In dieser Gruppe werden 5 Kinder mit Behinderung oder Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und 10 Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut.
Betreuungsstunden:
bis 45 Stunden in der Woche
Teambesetzung:
1 Erzieherin
1 Kinderpflegerin
Heilpädagogische Gruppe
Alterstruktur:
3 Jahre bis zum Beginn der Schulpflicht
Gruppenstärke:
10 Kinder
Die Plätze sind Tagesplätze und ausschließlich mit Kindern mit Behinderung und Kindern mit Entwicklungsverzögerungen belegt.
Betreuungsstunden:
bis 45 Stunden in der Woche
Teambesetzung:
1 Erzieherin
1 Kinderpflegerin
Elternmitwirkung nach dem KiBiz
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht verschiedene Gremien zur Mitwirkung von Eltern vor.
Für Eltern gibt es in den Tageseinrichtungen ihrer Kinder zahlreiche Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Darunter fallen Gremien wie die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Tageseinrichtungen. Diese sind im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz) in Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. Diese Vorgaben ist für die Kitas verbindlich und stellen einen wichtigen Bestandteil ihrer Arbeit dar.
Die Elternversammlung wird aus allen Eltern gebildet, deren Kinder die Tageseinrichtung besuchen. Sie kann hinsichtlich pädagogischer Fragen Auskunft verlangen und sich dazu äußern.
Der Elternbeirat wird von der Elternschaft gewählt und vertritt die Angelegenheiten der jeweiligen Gruppe. Die Mitglieder des Elternrates haben die Aufgabe, dreimal im Jahr an den Treffen des Gremiums teilzunehmen und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Fachkräften und dem jeweiligen Träger zu fördern. Der Elternbeirat hat das Recht, über alle wesentlichen Belange, die die Einrichtung betreffen, informiert und bei Neueinstellungen und Kündigungen angehört zu werden.
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) setzt sich aus je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern mit jeweils einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter pro Stadtbezirk, einer Vorsitzenden mit zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und einer Delegierten für den Landeselternbeirat (LEB) zusammen. Der JAEB nimmt die Interessenvertretung der Kinder und deren Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe und der Kindertageseinrichtungen wahr. Er möchte zu einer optimalen Kommunikation zwischen den Eltern, den Elternbeiräten, den Kindertagesstätten und dem Jugendamt beitragen. Die Elternbeiräte unterstützt der JAEB in ihrer Arbeit, indem er wichtige Informationen zeitnah bereitstellt und ihnen der Durchsetzung ihrer Rechte, aber auch in der Einhaltung ihrer Pflichten beratend zur Seite steht.
Weitere Informationen zum JAEB.
Der Rat der Tageseinrichtungen besteht aus dem Träger, den Fachkräften und dem Elternbeirat. Er hat die Aufgabe, über die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten und Kriterien für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren. Außerdem kümmert er sich um die notwendige räumliche, sachliche und personelle Ausstattung der Einrichtung.
Veröffentlichungen
Das Nachschlagewerk präsentiert einen Querschnitt der in und für Kitas durchgeführten Projekte. Anhand der drei Säulen "Bildungsförderung, Familienunterstützende Hilfen und Prävention/Intervention" werden spezielle Angebote exemplarisch dargestellt und so ein Überblick über das vielfältige Spektrum der in diesen Bereichen durchgeführten Maßnahmen gewährleistet.
Ferienbetreuung im Übergang von der Kita zur Grundschule
Düsseldorfer Eltern können auch in diesem Jahr davon ausgehen, dass bis zur tatsächlichen Einschulung ihrer Kinder, verschiedene Betreuungsangebote in den Sommerferien vorgehalten werden.
Ein Verbleib der Kinder in den Tageseinrichtungen ist nicht möglich. Diese Regelung besteht seit dem Jahr 2009. Durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem ersten Lebensjahr, müssen alle vorhandenen Plätze zum 01.08. belegt werden.
Zukünftige Schulkinder, die einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) erhalten haben, können ab dem 01.08. eines Jahres am Ferienprogramm der Schule teilnehmen. Die OGS bietet Angebote auch an beweglichen Ferientagen und in den Ferien und bleibt an bis zu maximal 30 Tagen im Jahr geschlossen. Die Schließungszeiten werden jedoch individuell an den einzelnen Schulen durch einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz festgesetzt. Die Anmeldung zur OGS gilt grundsätzlich für ein Schuljahr und beginnt zum 01.08. eines jeden Jahres.
Sofern Sie einen Platz für Ihr Kind in der Sommerferienbetreuung der OGS benötigen, wird empfohlen, sich unmittelbar mit der Schule in Verbindung zu setzen, in der ihr Kind eingeschult wird. Dort werden den Eltern alle Einzelheiten und insbesondere die konkreten Angebotszeiten mitgeteilt.
Die zukünftigen Schulkinder ohne Betreuungsangebot, können in den Sommerferien ein Angebot der Düsselferien wahrnehmen. Die Übersicht mit den Ferienangeboten und die Höhe des zu entrichtenden Beitrags erhalten Sie auf der Seite www.duesselferien.info.