Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jugendamt Düsseldorf möchte Sie zum Beratungsangebot gemäß § 4 KKG informieren.
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (zum 01.01.2012 in Kraft getreten) wird u.a. eine Verbesserung der Kooperation zwischen Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern und dem Jugendamt angestrebt.
In Ihrer täglichen Arbeit können Sie Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekommen. Zur Abwägung einer Entscheidung können Sie sich im Vorfeld einer Meldung an das Jugendamt beraten lassen.
Der § 4 KKG eröffnet dafür die rechtlichen Möglichkeiten.