Wenn Ehe- bzw. Lebenspartner/in darüber nachdenken, das Kind Ihres Partners oder Ihrer Lebenspartnerin zu adoptieren, bietet die Fachberatung die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch offene Fragen zu klären und Informationen einzuholen.
Der Antrag auf Adoption des Kindes wird bei einem Notar gestellt, beurkundet und dem zuständigen Familiengericht zugeleitet. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist es möglich, schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt ein erstes Informationsgespräch zu führen.
Der Notar reicht den beurkundeten Antrag beim örtlich zuständigen Familiengericht ein.
Das Familiengericht fordert anschließend das Jugendamt auf, eine Stellungnahme zur familiären Situation abzugeben. Die Fachberatung lernt die Familie und das Kind, u.a. im Rahmen eines Hausbesuches kennen. Die Fachberatung schätzt ein, ob eine Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist und die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht. In diesem Verfahren wird abgebenden leiblichen Eltern Beratung zur Entscheidungshilfe angeboten.
Frage » Zu welchem Zeitpunkt bietet die Adoptionsvermittlungsstelle Beratung an?
Antwort: Grundsätzlich können Düsseldorfer Paare auch schon vor dem Entschluss zur Adoption Beratung in Anspruch nehmen.
Frage » Ab wann kann ein notarieller Antrag auf Adoption beim Familiengericht gestellt werden?
Antwort: Der notarielle Antrag an das Familiengericht kann gemäß § 1747 BGB gestellt werden, wenn das anzunehmende Kind acht Wochen alt ist.
Frage » Wie hoch sind die Notar- / Gerichtskosten?
Antwort: Die Notarkosten liegen für die Antragsteller unterhalb von 100 Euro. Die notarielle Einwilligungserklärung des leiblichen Elternteils liegt bei ca. 60 Euro. Gerichtskosten werden bei der Adoption Minderjähriger nicht erhoben.
Frage » Wie lange dauert das gesamte Verfahren?
Antwort: Die Bearbeitungszeit beim Jugendamt beträgt ca. zwei bis drei Monate. Erfahrungsgemäß benötigt das Familiengericht durchschnittlich drei Monate bis zum Ausspruch der Adoption.
Frage » Muss der festgestellte Vater bzw. die Mutter der Adoption zustimmen, auch wenn es seit Jahren keinen Kontakt gibt und auch kein Unterhalt mehr gezahlt wird?
Antwort: Ja. Der andere festgestellte Elternteil muss einer Adoption durch den neuen Ehe- bzw. Lebenspartner/in zustimmen. Nur selten ist es möglich, dass dessen Einwilligung gerichtlich "ersetzt" werden kann.
Frage » Wie können sorgeberechtigte Eltern die Partnerin, bzw. den Partner im Vorfeld einer Adoption zur Vertretung des Kindes rechtlich absichern?
Antwort: Eine Vollmacht zur Alltagssorge für das Kind kann durch die Sorgeberechtige bzw. den Sorgeberechtigten formlos ausgestellt werden. Hierzu berät die Amtsvormundschaft im Jugendamt.
Frage » Muss das anzunehmende Kind über die Adoption Bescheid wissen?
Antwort: Ja. Jedes Kind hat das Recht auf Wissen um seine Herkunft. Aus pädagogischer Sicht sollte dies so früh wie möglich altersgerecht erfolgen. Vor dem Hintergrund ihrer aktuellen familiären Situation erhalten Sie Beratung zu ergänzenden Fragen durch die Adoptionsfachkraft.
Frage » Wie lange sollten Kind und Annehmende/r zusammenleben, bevor eine Adoption ausgesprochen werden kann?
Antwort: Nach den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter ist es "für ein Kind von zentraler Bedeutung, sich innerhalb intakter und dauerhafter Familienbeziehungen entwickeln zu können, unabhängig davon, ob es in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aufwächst."
Weiter wird ausgeführt, dass eine kürzere Adoptionspflegezeit als ein Jahr "nur in den seltensten Fällen angemessen" sein dürfte, "z.B. bei neugeborenen Säuglingen ohne Beziehungsabbruch".
Die Adoptionsvermittlungsstelle in Düsseldorf nutzt diesen Ermessensspielraum zur Verkürzung der Adoptionspflegezeit bei Säuglingen.
Frage » Zu welchen Stichpunkten sollten im Lebensbericht Beschreibungen mitgeteilt werden?
Antwort: Der Lebensbericht dient als Grundlage für die Gespräche mit der Adoptionsvermittlungsstelle und zur Vorbereitung der Stellungnahme für das Familiengericht.
Folgende Stichpunkte sollte der Lebensbericht u.a. enthalten:
Aktuelle familiäre Situation, Partnerschaft und Kinder, eigene Familiengeschichte und persönliche erziehungsleitende Vorstellungen, berufliche Situation, Entwicklung des anzunehmenden Kindes.