Anerkennungsverfahren für Bewerberinnen bzw. Bewerber
Ein erstes Informationsgespräch mit der Fachberatung bietet die Möglichkeit, offene Fragen zum Adoptionsverfahren im In- und Ausland zu klären.
Mit der Entscheidung zur Antragstellung wird das Anerkennungsverfahren eingeleitet.
- Antragstellung
Dem Antrag sind beizufügen: Lebensbericht, erweitertes Führungszeugnis, amtsärztliches Gesundheitszeugnis sowie ein Foto der Antragsteller. - Vorbereitungsseminar
Das Vorbereitungsseminar findet gemeinsam mit anderen Paaren an sechs Abenden statt. Folgende Themen werden in dem Seminar behandelt: Motivation der Bewerber, z.B. ungewollte Kinderlosigkeit, Sensibilisierung zur Situation abgebender Eltern, gesundheitliche Vorbelastungen der Kinder, Vermittlung und Integration eines Kindes in die Adoptivfamilie, Aufbau von Eltern-Kind-Beziehungen aus entwicklungspsychologischer Sicht, Biografiearbeit mit dem Adoptivkind u.a.m. - Gespräche mit der Fachberatung, Hausbesuch und Abschlussgespräch
In nachfolgenden Beratungsgesprächen ist ein persönliches Kennenlernen zwischen Fachberatung und Bewerber möglich. Themen sind u.a. die persönliche Lebenssituation und Motivation der Bewerber, deren Wünsche und Vorstellungen zum aufzunehmenden Kind. Zum Abschluss wird ein Bewerberprofil im Hinblick auf ein zu vermittelndes Kind erstellt.
Mit der Entscheidung der Bewerber für eine Adoption aus dem Ausland erstellt die Adoptionsfachkraft einen (kostenpflichtigen) Sozialbericht für die zuständige Auslandsvermittlungsstelle.
Abschließend wird mit jedem Bewerberpaar ein Abschlussgespräch geführt. Für das Anerkennungsverfahren ist ein zeitlicher Rahmen von 9 bis 12 Monaten einzuplanen.