Jugendsozialarbeit - sozialpädagogische Hilfen
Jugendsozialarbeit - sozialpädagogische Hilfen
Junge Menschen unter 27 Jahren werden Hilfen für ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration angeboten. Dies ist im §13 SGB VIII beschrieben und daher wenden wir uns an euch, wenn ihr zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen seid.
Die folgenden Angebote werden von Trägern der Jugendhilfe und in der Jugendsozialarbeit des Amtes für Soziales und Jugend durchgeführt. Im Rahmen der Gesamtverantwortung liegt die Steuerung und Koordination aller Angebote im Arbeitsfeld Jugendsozialarbeit bei der Leitung der Jugendsozialarbeit.