Ihr Weg zur Antragsstellung
Voraussetzungen
Die Bewilligung von BAföG ist an bestimmte schulische, persönliche und finanzielle Voraussetzungen gebunden. Sie kann beim Besuch folgender Schulen oder Ausbildungsgänge beantragt werden:
Weiterführende allgemeinbildende Schulen - frühestens ab Klasse 10 - wie beispielsweise
- Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule
- Berufsfachschule, die zu einem allgemeinbildendem Abschluss führt oder berufsgrundbildende Kenntnisse vermittelt, wie z.B. Handelsschule, Höhere Handelsschule, Berufsgrundschuljahr
- Fachoberschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Bitte beachten Sie: Bei den oben genannten Schulen ist eine Förderung nur möglich, wenn Sie aus den im Gesetz genannten Gründen (§ 2 Absatz 1a Nummer 1 - 3 BAföG) nicht im Haushalt der Eltern wohnen.
Schulen, die zu einem Berufsabschluss führen, wie beispielsweise
- zumindest zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss
- zumindest zweijährige Fachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, mit berufsqualifizierendem Abschluss
Schulen der beruflichen Weiterbildung, wie beispielsweise
- Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Höhere Fachschule und Akademie
Schulen des zweiten Bildungswegs, wie beispielsweise
- Abendhauptschule und Abendrealschule
- einjährige Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung
- Abendgymnasium und Kolleg
Ob Ihre Schule bzw. Klasse oder Semester in die Förderung einbezogen ist und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung klären.
Gebühren
Die Antragstellung und Bearbeitung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anfertigung von Kopien durch das Amt gebührenpflichtig ist.
Benötigte Unterlagen
Ein Antrag ist auf den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Formblättern zu stellen.
Zusammen mit dem Antrag sind geeignete Nachweise über die gemachten Angaben einzureichen. Insbesondere das Einkommen Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Eltern ist durch den Steuerbescheid zu belegen. In der Regel genügt die Einreichung unbeglaubigter Fotokopien.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Sollten Sie volljährig sein und jemanden beauftragen, so stellen Sie der Person bitte eine Vollmacht aus. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Amt für Ausbildungsförderung und in allen Bürgerbüros.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Arten der Antragsstellung
BAföG-Leistungen können auf drei Wegen beantragt werden:
- durch Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen der Papierformulare, die beim Amt für Ausbildungsförderung und in den Bürgerbüros erhältlich sind
- durch Ausfüllen der im Internet bereitgestellten Formulare am PC mit anschließendem Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen
Antragsformulare
- durch elektronische Antragstellung mittels eID oder De-Mail. Die technischen Verfahren eID und De-Mail ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss nicht ausgedruckt werden
Weitergehende Informationen zum elektronischen Antrag
Kontakt zum Amt für Ausbildungsförderung
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Telefon:
0211 - 8926233
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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag:
9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Dienstag bis Freitag:
9 bis 12 Uhr -
Sprechzeiten, Raum 302:
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr und
Zugänglichkeit
nach tel. Terminvereinbarung -
Willi-Becker-Allee 7
Kartenansicht
40227 Düsseldorf