Kinderschutz
Unser Auftrag, wenn Kinder oder Jugendliche gefährdet sind oder Gefährdungen bekannt werden
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen.
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates und die Pflege und Versorgung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern.
Zu den Elternrechten gehören die Elternpflichten, d.h. Eltern müssen dafür sorgen, dass lebenswichtige Grundbedürfnisse ihrer Kinder nach Nahrung, gesundheitlicher Versorgung, nach einem sicheren Lebensort und nach verlässlichen Bezugspersonen erfüllt werden.
Kinder gehören zu ihren Eltern und die Eltern, sind es, die ihre Kinder am besten kennen und denen ihr Wohl am stärksten am Herzen liegt. Deshalb schreibt die Verfassung - das Grundgesetz - das Recht auf Erziehung den Eltern zu und gewährt den Eltern einen großen Spielraum.
Dennoch geraten Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie in existentielle Not. Sie erleben Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Sie sind gefährdet und drohen, in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen.
Wenn Sie als Eltern in Not sind und merken, dass etwas schief läuft, kommen Sie zu uns, wir suchen mit Ihnen nach Lösungen - auch wenn es schon zu Fehlhandlungen gekommen ist.
Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung grob vernachlässigen, missbrauchen und die Rechte von Kindern verletzen muss der Staat - vertreten durch den Bezirkssozialdienst des Jugendamtes - das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen.
Wenn der Bezirkssozialdienst einen Hinweis erhält, dass ein Kind/Kinder oder eine/ein Jugendliche/ Jugendlicher gefährdet sein könnte, geht er diesem aktiv nach.
Auch Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
Sie werden ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.