Hilfeplankonferenzen finden in Düsseldorf i. d. R. einmal monatlich statt. Alle zuvor genannten Fachleute in der Hilfeplankonferenz stehen unter Schweigepflicht. Dennoch können die Antragsteller auswählen, ob ihr Name in der Hilfeplankonferenz genannt werden darf oder eine anonyme Besprechung der Unterlagen erfolgen soll.
Um wesentliche Fragen zielgenauer zu klären, ist es von Vorteil, wenn die antragstellende Person an der Hilfeplankonferenz teilnimmt. Die persönliche Teilnahme des Betroffenen ist jedoch keine Pflicht.
Am Ende der Konferenz wird über die zu bewilligenden Leistungen entschieden.
Weitere Informationen zum Hilfeplanverfahren erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Eine Vielzahl von Anbietern, die am Hilfeplanverfahren teilnehmen finden Sie im Psychosozialen Adressbuch.