Tuberkulose-Ambulanz

Tuberkulose-Ambulanz

Die Tuberkuloseambulanz im Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zur Tuberkulose.

Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Mycobacterium tuberculosis übertragen wird. Meist ist die Lunge betroffen. Es kann aber jedes Organ befallen werden. Die Tuberkuloseerreger werden bei der ansteckenden Form der Lungentuberkulose von Mensch zu Mensch durch feinste Tröpfchen im Ausatemstrom über den Luftweg übertragen, insbesondere beim Husten oder Niesen. Im Fall einer ansteckenden Lungentuberkulose müssen die Erkrankten isoliert werden bis keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Ein Patient mit einer ansteckenden Lungentuberkulose infiziert pro Jahr etwa 10 andere Menschen. Nach einer Infektion mit Tuberkulosebakterien kann die Krankheit Tuberkulose auch noch nach Jahren auftreten. Besonders Kinder und Menschen mit Immunschwäche erkranken nach einer Infektion mit Tuberkulosebakterien häufiger an einer Tuberkulose als infizierte gesunde Erwachsene. Es gibt auch Tuberkuloseformen die nicht ansteckend sind. Jede Erkrankung und der Tod an Tuberkulose sind laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.

Folgende Untersuchungen werden in der Tuberkuloseambulanz durchgeführt:

  • Tuberkulinhautteste
  • Blutuntersuchungen auf Tuberkulose (Quantiferontest)
  • Röntgenuntersuchungen

Die Ärztin/der Arzt der Tuberkuloseambulanz entscheidet individuell, welche Untersuchung sinnvoll ist und durchgeführt werden soll.
Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben wollen, benötigen gemäß
§ 36(4) Infektionsschutzgesetz eine Bescheinigung darüber, dass bei ihnen keine ansteckende Tuberkulose vorliegt. Das Gesundheitsamt führt die Untersuchung von Menschen ohne festen Wohnsitz, von Asylsuchenden oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu diesem Zweck kostenlos durch. Auch bei Kontaktpersonen von Menschen mit ansteckender Tuberkulose werden diese Untersuchungen kostenlos durchgeführt.

Bitte beachten: Dieses Angebot gilt nicht für Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, die Untersuchung zum Beispiel bei einer niedergelassenen Pneumologin / einem niedergelassenen Pneumologen durchführen zu lassen.
 

Meldeformular gemäß §§ 6,8,9 IfSG
Bitte das ausgefüllte Meldeformular faxen an: Telefax 0211 - 8929651
 

Link zum Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW):
Materialien zum Infektionsschutzgesetz / Meldebögen

 

Kontakt

  • Tuberkuloseambulanz
    im Gesundheitsamt Düsseldorf

    E-Mail
  • Kölner Straße 180
    40227 Düsseldorf
    Zimmer 116, 1. Etage

    Stadtplan
  • Sprechzeiten
    Mo. - Do: 8.00 - 11.00 Uhr
    Fr: 8.00 - 10.00 Uhr

    Fahrplanauskunft
  • Telefon
    0211 - 8992651
    Fax
    0211 - 8929787