Masernschutz - Landeshauptstadt Düsseldorf

Masernschutz

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Masernschutz

Allgemeines zum Thema Masern

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen und unterliegen der Meldepflicht.

Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren können Masern zu schweren Komplikationen führen – und sind somit keine harmlose Kinderkrankheit! Zu schweren Komplikationen zählen mitunter Lungen- und Gehirnentzündungen, die sogar zum Tod führen können.

Laut Auskunft der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind in der Europäischen Region 127.350 Masernfälle für das Jahr 2024 verzeichnet worden – doppelt so viele wie für 2023. Und die höchste Zahl seit 1997. Auch in Deutschland treten immer wieder Masernausbrüche auf (79 Fälle im Jahr 2023, 645 Fälle im Jahr 2024).

Hohe Impfquoten sorgen für eine Unterbrechung der Maserninfektionsketten. Bei einer Immunität in der Bevölkerung von etwa 95 Prozent werden auch Personen geschützt, die (noch) nicht geimpft werden können. Dazu zählen Säuglinge, Personen mit einer Immunschwäche oder ungeschützte schwangere Frauen. Mit der Impfung schützt der Geimpfte also nicht nur sich selbst, sondern trägt auch zu einem Gemeinschaftsschutz bei. 2023 lag der Anteil zweifach geimpfter Kinder im Alter von 24 Monaten laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 77 Prozent. Der Anteil der zweifach geimpften Sechsjährigen lag bei 92 Prozent.

Das große Ziel ist die komplette weltweite Ausrottung der Masern (siehe dazu auch FAQ "Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln?").

Das "Masernschutzgesetz"

Das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" (Masernschutzgesetz) wurde 2020 vom Bundestag beschlossen.

Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen. Alternativ kann der Einrichtung auch ein Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Attest über eine vorliegende Kontraindikation vorgelegt werden.

Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten – beispielsweise Erzieher*innen, Lehrer*innen, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal – müssen ebenfalls einen der oben genannten Nachweise erbringen.

Ihr Team Masernschutz

Das Team Masernschutz des Gesundheitsamtes Düsseldorf steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Masern beratend zur Seite. Das Angebot richtet sich an Eltern betroffener Kinder sowie an Einrichtungsleitungen und Beschäftigte, die vom Masernschutzgesetz betroffen sind. Gerne stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch zur Verfügung (Kontaktmöglichkeiten siehe unten).

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