Schwangerschaftskonfliktberatung

Nachdenkliche Frau © pathdoc/fotolia.com

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine Pflichtberatung, die vor einem Schwangerschaftsabbruch in einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt werden muss.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll Ihnen helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu finden. Die Beratung ist ergebnisoffen.
Sie erhalten von uns die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendige Beratungsbescheinigung. Wir sind auch berechtigt, eine medizinische oder kriminologische Indikation zu erteilen.

Auch bei Problemen in der Partnerschaft und Lebenskrisen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft bieten wir Ihnen Unterstützung und Begleitung an. Wir bieten Ihnen bei Bedarf auch Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch an.
Weitere Informationen finden Sie unter:

Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG:

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Schwangerschaftsberatung § 218
Wenn die Schwangerschaft nicht bekannt werden soll und Sie sich weder für einen Abbruch, noch für die Annahme des Kindes nach der Geburt entscheiden können, beraten wir Sie über die sogenannte
vertrauliche Geburt. Mehr Informationen erhalten Sie unter:

www.geburt-vertraulich.de

Hilfetelefon: "Schwangere in Not - anonym und sicher"
Telefon-Nr.: 0800-4040020 (rund um die Uhr)

Schwangerschaftsabbruch

Methoden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Wichtig ist hierbei, dass es nicht die einzig richtige Methode gibt. Jede Frau sollte sich stattdessen informieren und anschließend entscheiden, welche Methode die richtige für sie selbst sein kann.

Medikamentöser Abbruch

Bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche (63 Tage nach Beginn der letzten Periodenblutung) ist ein Schwangerschaftsabbruch mit einem Medikament (Mifegyne®) möglich.

Bestimmte gesundheitliche Probleme können gegen einen medikamentösen Abbruch sprechen. Dies sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen.

Operativer Abbruch

Der operative Abbruch kann bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (entspricht der 14. Woche nach Beginn der letzten Periodenblutung) durchgeführt werden. Man unterscheidet die Absaugmethode und die Ausschabung. Beide Methoden werden ambulant, meist in Vollnarkose, durchgeführt, d.h. Sie können ein bis zwei Stunden nach dem Eingriff in Begleitung nach Hause gehen.

Kosten

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, ist das Land im Rahmen bestimmter Vermögens- und Einkommensgrenzen gesetzlich verpflichtet, die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung zu übernehmen.
Die Kostenübernahme müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch bei Ihrer Krankenkasse beantragen, dort brauchen Sie den Abbruch nicht zu begründen, es zählt nur die Höhe Ihres Einkommens und Vermögens.
Wenn Sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme beraten wir Sie gern in unserer Beratungsstelle. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Merkblatt: Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
herausgegeben vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie uns:

Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 10.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr

Telefon
0211 - 8992664

Adresse
Gesundheitsamt Düsseldorf
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf
3. Etage, Raum 305
Der Zugang ist barrierefrei über Fahrstühle erreichbar.

Email: schwangerschaftskonfliktberatung@duesseldorf.de

Postanschrift
Stadtverwaltung Düsseldorf
Amt 53/62
40200 Düsseldorf