Schwangerschaftsabbruch
Methoden
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Wichtig ist hierbei, dass es nicht die einzig richtige Methode gibt. Jede Frau sollte sich stattdessen informieren und anschließend entscheiden, welche Methode die richtige für sie selbst sein kann.
Medikamentöser Abbruch
Bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche (63 Tage nach Beginn der letzten Periodenblutung) ist ein Schwangerschaftsabbruch mit einem Medikament (Mifegyne®) möglich.
Bestimmte gesundheitliche Probleme können gegen einen medikamentösen Abbruch sprechen. Dies sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen.
Operativer Abbruch
Der operative Abbruch kann bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (entspricht der 14. Woche nach Beginn der letzten Periodenblutung) durchgeführt werden. Man unterscheidet die Absaugmethode und die Ausschabung. Beide Methoden werden ambulant, meist in Vollnarkose, durchgeführt, d.h. Sie können ein bis zwei Stunden nach dem Eingriff in Begleitung nach Hause gehen.
Kosten
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, ist das Land im Rahmen bestimmter Vermögens- und Einkommensgrenzen gesetzlich verpflichtet, die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung zu übernehmen.
Die Kostenübernahme müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch bei Ihrer Krankenkasse beantragen, dort brauchen Sie den Abbruch nicht zu begründen, es zählt nur die Höhe Ihres Einkommens und Vermögens.
Wenn Sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme beraten wir Sie gern in unserer Beratungsstelle. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Merkblatt: Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
herausgegeben vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen