Prüfungswesen/Erlaubniserteilung für die Berufe im Rettungsdienst
Prüfungswesen/Erlaubniserteilung für die Berufe im Rettungsdienst
Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Rettungshelfer(innen), Rettungssanitäter(innen) und Rettungsassistent(inn)en, sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.
Die Zulassung zu einer staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Folgende Nachweise sind vorzulegen und die angegebenen Fristen zu beachten.
Zulassung zur Rettungshelfer(innen)- oder Rettungssanitäter(innen)-Prüfung:
Der Zulassungsantrag sowie die Anlagen müssen bei Rettungssanitäter/innen spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Abschlusslehrgangs beim Gesundheitsamt eingegangen sein. Bei Rettungshelfer/innen müssen der Zulassungsantrag sowie die Anlagen spätestens zwei Wochen vor dem Abschluss der theoretischen Ausbildung beim Gesundheitsamt eingegangen sein.
Es ist neben einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses und ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen vorzulegen.
Zulassung zur Rettungsassistent(inn)en-Prüfung:
Spätestens 5 Wochen vor Prüfungsbeginn.
Es ist neben einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses und ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen vorzulegen.
Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt zuständig für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent/in". In diesem Zusammenhang sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zum Formular
- Nachweis über die mindestens 1600-stündige praktische Tätigkeit an einer Lehr-/Rettungswache (der überwiegende Anteil der Einsatzstunden muss in der Notfallrettung abgeleistet worden sein), Formulare:
- - Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit (Rettungsassistentin/Rettungsassistent)
zum Formular - - Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit (RTW/NAW)
zum Formular
- gegebenenfalls Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Abschlussgespräch
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes - bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate zum Formular
- ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30 Absatz 5 BZRG (Belegart O - Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) (bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate)
Gegebenenfalls können Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen. Zum Formular