Hygiene-Maßnahmen bei Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung
Hygiene-Maßnahmen bei Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung
Auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO-NRW) sind nachfolgende Hygiene-Maßnahme zur Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung einzuhalten:
- Personen mit erkältungs- oder grippeähnliche Symptome und Personen die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einem SARS-CoV-2 positiven Menschen hatten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Vor dem Einlass zu den Prüfungsräumlichkeiten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten.
- Beim Betreten / Verlassen der Prüfungsräumlichkeiten und während der Prüfung ist verpflichtend eine FFP2 Maske zu tragen.
- Vor der Anmeldung ist eine Händedesinfektion durchzuführen (Desinfektionsspender vor Ort).
- Der Verzehr von Speisen ist in den Prüfungsräumlichkeiten untersagt.
- Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Prüfungstag über die aktuellen Hygiene-Maßnahmen, die zur Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung erforderlich sind.
Diese Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Internet-Link:
duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker.html