Hygiene-Maßnahmen bei Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung

Hygiene-Maßnahmen bei Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung

Auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO-NRW) sind nachfolgende Hygiene-Maßnahme zur Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung einzuhalten:

  1. Personen mit erkältungs- oder grippeähnliche Symptome und Personen die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einem SARS-CoV-2 positiven Menschen hatten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Vor dem Einlass zu den Prüfungsräumlichkeiten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten.
  3. Beim Betreten / Verlassen der Prüfungsräumlichkeiten und während der Prüfung ist verpflichtend eine FFP2 Maske zu tragen.
  4. Vor der Anmeldung ist eine Händedesinfektion durchzuführen (Desinfektionsspender vor Ort).
  5. Der Verzehr von Speisen ist in den Prüfungsräumlichkeiten untersagt.
  6. Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Prüfungstag über die aktuellen Hygiene-Maßnahmen, die zur Ableistung der Heilpraktikerüberprüfung erforderlich sind.

Diese Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Internet-Link:
duesseldorf.de/gesundheitsamt/fachpublikum-fortbildungen/heilpraktiker.html

 

 

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