Informationen zur Erteilung der Erlaubnis

Vitruvianischer Mensch, L. da Vinci ©Peter Hermes Furian/fotolia.com
Darstellung des Vitruvianischen Menschen von Leonardo da Vinci

Informationen zur Erteilung der Erlaubnis

Ausübung von Heilkunde nach § 1 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes - eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie

Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne von § 1 Absatz 2 HeilprG und kann von Ärztinnen, Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktikerin/Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker(in) (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

Zuständigkeit

Die Stadt Düsseldorf ist gemäß § 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG-NRW) zunächst einmal für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die ihren Wohnsitz in Düsseldorf haben. Alternativ besteht eine Zuständigkeit, wenn Antragstellerinnen oder Antragsteller beabsichtigen, ihren Beruf in Düsseldorf auszuüben. Diese Absichtserklärung muss hinreichend konkret sein. Jeder Antrag wird daraufhin im Einzelfall geprüft.
Ist für die Stadt Düsseldorf die Zuständigkeit nicht gegeben, sollten Sie an das für Sie örtlich zuständige Gesundheitsamt wenden.

Aufgrund des hohen Telefonaufkommens wird gebeten, von Rückfragen z.B. betreffend des Eingangs Ihrer Unterlagen abzusehen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Heilkundeerlaubnis (Psychotherapie) zu erhalten?

Die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde (Psychotherapie) setzt unter anderem das Bestehen einer Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt voraus. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche und eine mündlich-praktische Überprüfung.

Außerdem müssen Sie

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
  • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

 

Wann finden die Überprüfungen statt?

Die Überprüfungen finden jedes Jahr im Frühling und im Herbst statt. Sie können sich jederzeit zu Ihrem Wunschtermin anmelden, da aktuell keine Wartelisten geführt werden. Die Termine sind folgendermaßen festgelegt:

Frühjahr
Anmeldeschluss: 01. Januar des laufenden Jahres
Schriftliche Überprüfung: jeweils am 3. Mittwoch im März

Herbst
Anmeldeschluss: 01. August des laufenden Jahres
Schriftliche Überprüfung: jeweils am 2. Mittwoch im Oktober 

Die mündliche Überprüfung erfolgt frühestens zwei bis drei Wochen nach der schriftlichen Überprüfung. Mit Bestehen der schriftlichen Prüfung werden die mündlichen Prüfungstermine zugeteilt. Die Terminvergabe erfolgt alphabetisch nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen. Die Startfolge des Anfangsbuchstaben wird bei jedem Prüfungsdurchgang (Frühjahr/Herbst) neu gelost.

Wie können Sie sich zur Überprüfung anmelden und welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Zum jeweiligen Anmeldeschluss müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen, damit die Teilnahme an der Kenntnisüberprüfung möglich ist:

  • ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeit zum Formular
  • eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder nicht (Selbstauskunft) (s. Formulare)
  • Angabe, ob beziehungsweise welchem Heilpraktikerverband Sie angehören (s. Formulare)
  • Wenn der Wohnsitz nicht in Düsseldorf ist: eine Erklärung, dass Sie sich nach erfolgreicher Überprüfung im Stadtgebiet Düsseldorf niederlassen möchten (s. Formulare)
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine Fotokopie des Personalausweises
  • ein Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in amtlich beglaubigter Fotokopie

Bitte reichen Sie keine Mappen oder Hefter ein.

Nach Anmeldeschluss sind vor der schriftlichen Überprüfung von Ihnen noch folgende Unterlagen beizubringen, die zum Prüfungsbeginn nicht älter als drei Monate alt sein dürfen:

  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden (erhältlich bei der Einwohnermeldestelle)
  • ein ärztliches Attest, das Ihnen eine physische und psychische Eignung zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit bescheinigt (erhältlich bei Ihrem Hausarzt) zum Formular

Diese Unterlagen werden von Ihnen schriftlich nachgefordert, nachdem die Anmeldefrist abgelaufen ist. Bitte beachten Sie, dass die beiden oben genannten Bescheinigungen, wenn sie älter als drei Monate sind, nicht berücksichtigt werden können.

Ihre Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Postanschrift:
Gesundheitsamt Düsseldorf
Amt 53/122
40200 Düsseldorf

Wie läuft die Überprüfung ab und welche Kenntnisse werden erwartet?

Vor Beginn jedes Überprüfungsteiles werden Sie gebeten, sich auszuweisen.

Die schriftliche Überprüfung dauert 60 Minuten und besteht aus 28 Antwort-Auswahl-Aufgaben (Multiple-Choice). Die Überprüfung ist bestanden, wenn mindestens 75% der Lösungen richtig angegeben werden (21 Fragen).
Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlich-praktischen Überprüfung. Sollten Sie den schriftlichen Teil nicht erfolgreich absolviert haben, erfolgt keine mündlich-praktische Überprüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Überprüfung wird Ihnen nach ein bis zwei Wochen mitgeteilt.

Die mündlich-praktische Überprüfung dauert ungefähr 45 Minuten. Hierbei sind eine Amtsärztin bzw. ein Amtsarzt, eine Psychologische Psychotherapeutin bzw. ein Psychologischer Psychotherapeut, mindestens eine Heilpraktikerin/ein Heilpraktiker als Beisitzer/innen sowie ein/e Protokollführer/in zugegen. Der Termin der mündlich-praktischen Überprüfung ist nicht veränderbar und aus diesem Grund bitten wir Sie, von Anfragen abzusehen.

Die Inhalte der Heilpraktikerüberprüfung ergeben sich aus Punkt 1.5.3 der Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, eingeschränkt gemäß Punkt 1.6.5 auf den sektoralen Bereich. S. beigefügter Link unten ("Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien").

Welche Gebühren fallen bei der Überprüfung an?

Für die Heilpraktikerüberprüfung und die Erlaubniserteilung oder Ablehnung werden Verwaltungsgebühren nach dem Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Nach Prüfungsabschluss wird Ihnen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ungefähr 490,00 Euro in Rechnung gestellt. Der Betrag wird auch bei nicht erfolgreicher Überprüfung in Höhe der tatsächlichen Kosten fällig.

Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Verwaltungsgebühr für die Durchführung der schriftlichen Überprüfung: 280,00 Euro
    Mündliche Überprüfung: 110,00 Euro
  • Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis: 60,00 Euro / bei Ablehnung: 45,00 Euro
  • Aufwandsentschädigung für die mitwirkenden Beisitzer/innen: ca. 130,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Anmeldung oder Terminvormerkung für eine von Ihnen gewünschte Terminverschiebung, einen Rücktritt oder bei unvollständigen Antragsunterlagen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro anfällt.

Gegebenenfalls können Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen.
Zum Formular

Formulare & Urkunde

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeit (eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie)

Ärztliche Bescheinigung

Wie bekommen Sie Ihre Erlaubnisurkunde?

Nach erfolgreichem Abschluss des Überprüfungsverfahrens erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde, nach der Sie berechtigt sind, die Heilkunde selbstständig auszuüben.
Diese Urkunde wird vom Gesundheitsamt Düsseldorf ausgestellt und Ihnen per Einschreiben auf dem Postweg an Ihre Privatanschrift übersandt.

Wie geht es weiter, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird?

In dem Fall, dass ein Überprüfungsteil nicht bestanden wird, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis mit Angabe der Gründe für die ablehnende Entscheidung. Sie können die Kenntnisüberprüfung danach wiederholen. Grundsätzlich sind auch bei Wiederholungsprüfungen beide Anteile zu absolvieren.

Eine Änderung aller vorgenannten Informationen wird vorbehalten.
(Stand: Januar 2019)

Kontakt

  • Gesundheitsamt 53/12
    Kölner Str. 180, Nebengeb.
    40227 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Tel. 0211 - 8992613
    Fax 0211 - 8932613

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